Wohnhaus in Bonn Vonovia entsorgt Eigentum von Mieter ohne Erlaubnis

Bonn · Die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia hat in Bonn den Keller ausgeräumt, den ein Mieter seit vielen Jahren nutzt. Dessen Angaben zufolge ohne vorherige Ankündigung. Er beziffert den Schaden auf einen Wert von 18.400 Euro.

Der Anruf erreichte Karl Udo Meuer vormittags an seinem Arbeitsplatz in der JVA Ossendorf. „Du musst sofort nach Hause kommen, die räumen unseren Keller aus!“, lautete die Nachricht seiner Frau Christa. Nachbar Udo Maximini hatte zwei Männer in Overalls der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia beobachtet, wie sie Gegenstände aus Meuers Keller in einen weißen Sprinter packten. Darauf angesprochen, sollen sie geantwortet haben, sie hätten den Auftrag, den Kellerraum leer zu räumen. Den Wert der Sachen beziffert Meuer auf 18.400 Euro. Eigenen Aussagen zufolge lagerte er dort historische Puppen, eine Hobelbank, hochwertige Maschinen und Werkzeug.

Seit 34 Jahren ist das Ehepaar Mieter in dem Vierparteienhaus an der Malgisostraße. „Das war mal eine 1-A-Gegend“, sagt Meuer. In den 1970er Jahren für Bundesbedienstete von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft erbaut, wurden die Häuser vor etwa 15 Jahren von der Deutschen Annigton übernommen, die sich durch den Zusammenschluss mit der Gagfah mit knapp einer halben Millionen Wohnungen zum größten privaten Vermieter in Deutschland machte und von da an „Vonovia“ nennt.

„Seit das hier der Vonovia gehört, tut sich außer regelmäßigen Mieterhöhungen gar nichts mehr“, sagt Maximini. In Bonn sorgt das börsennotierte Unternehmen des Öfteren für Schlagzeilen. Immer wieder klagen Vonovia-Mieter über nicht funktionierende Aufzüge oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen (der GA berichtete). Rechtsanwalt Peter Josef Blößer, den Meuer mit dem Fall betraut hat, spricht von einem Vorgehen „wie im Wilden Westen“. Alles habe im vergangenen Jahr mit einem Aushang begonnen, in dem die Vonovia ihre Mieter an der Malgisostraße bat, „keine Altpapiersammlungen und Kartonagen im öffentlichen Kellerbereich“ zu lagern oder abzustellen. Diese „Brandlast“ müsse entfernt oder in den privaten Kellerräumen aufbewahrt werden.

Da nur Meuer den rund drei mal vier Meter großen Raums am Ende der Treppe – laut eigenen Angaben mit Einverständnis des damaligen Hausmeisters – seit mehr als 30 Jahren nutzte, habe er der Aufforderung gemäß Kartons und Altpapier entsorgt und sich bei Objektbetreuer Alexander Eckert vergewissert, ob er damit seiner Mieterpflicht korrekt nachgekommen sei. Nach einer Besichtigung habe Eckert dies bestätigt.

Anfang April habe ein erneuter Aushang im Eingang des Mehrfamilienhauses darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Frist bis zum Ende des Monats alle privaten Gegenstände von den Gemeinschaftsflächen und Fluren im Keller zu entfernen seien. Bei einer Ortsbesichtigung der besenreinen Flure und Gemeinschaftsräume wie Fahrrad- und Trockenkeller versicherten Meuer und Maximini, dass dies der Normalzustand sei. Laut Meuer hätten Vonovia-Mitarbeiter den von ihm genutzten Raum geräumt, ohne ihn zuvor kontaktiert zu haben. Er kann dies nicht verstehen, da in dem Keller seiner Meinung nach keinerlei Fluchtwege blockiert worden oder „Brandlasten“ vorhanden gewesen seien.

„Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der bereits erfolgten Entsorgung der Gegenstände nicht möglich ist, Ihnen diese wieder zur Verfügung zu stellen“, schrieb die Wohnungsgesellschaft ihrem Mieter auf eine Anfrage, die dessen Anwalt gestellt hatte. Dem GA teilte Vonovia auf Anfrage mit, „die Mieter wurden mehrfach aufgefordert, ihre persönlichen Gegenstände und Brandlasten aus dem Allgemeinkeller zu entfernen. Dies ist trotz schriftlicher und persönlicher Ansprache nicht passiert.“ Und weiter: „Im Sinne der Sicherheit aller Bewohner des Hauses sind wir dann tätig geworden und haben die Brandlasten räumen lassen.“

Für Rechtsanwalt Blößer bleibt die Frage unbeantwortet, warum die Vonovia nicht den notwendigen gesetzlichen Weg beschritten habe, einen Antrag bei Gericht zu stellen, um den Gemeinschaftskeller leer zu räumen. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, will Anwalt Blößer seinem Mandanten raten, Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Vonovia zu stellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort