Unfallflucht nach Verfolgungsjagd in Bonn Von den vier gesuchten Männern fehlt jede Spur

BONN · Unklarheit herrschte auch am Dienstag noch über die Hintergründe einer Verfolgungsjagd, die am Montagabend sowohl die Kölner als auch die Bonner Polizei in Atem gehalten hatte. Von den Verdächtigen fehlt nach Auskunft der zuständigen Kölner Behörde bisher jede Spur.

 Ende der Verfolgungsjagd: Der Fahrer und drei weitere Insassen ließen das demolierte Fluchtfahrzeug auf der Reuterstraße stehen und flüchteten zu Fuß weiter.

Ende der Verfolgungsjagd: Der Fahrer und drei weitere Insassen ließen das demolierte Fluchtfahrzeug auf der Reuterstraße stehen und flüchteten zu Fuß weiter.

Foto: Jens Kleinert

Ob das Auto gestohlen wurde, steht noch nicht fest. Wohl aber, dass das Kennzeichen nicht entwendet worden war. Licht ins Dunkel bringt das aber nicht. Denn ob der Halter bereits ermittelt wurde, wer er ist und ob er etwas mit der wilden Fahrt zu tun hat - dazu schweigt die Kölner Polizei.

Wie berichtet, wollte die Polizei den Fahrer eines schwarzen Audi 8 im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Köln überprüfen. Der Mann widersetzte sich und flüchtete von Poll über Rodenkirchen nach Bonn. Dabei verursachte er zahlreiche Unfälle. Auf der Reuterstraße in Bonn endete die Jagd. Der Mann und seine drei Mitfahrer ließen das Auto in Höhe der Luisenstraße stehen und setzten ihre Flucht zu Fuß fort.

Nach Angaben der Kölner Polizei wird dem Fahrer übrigens auch ein Unfall in Euskirchen zugeschrieben. Ob sich dieser vor oder nach der Verfolgungsjagd ereignet hat, wo genau er sich ereignet hat und wie genau der Unfallhergang war, konnte der Kölner Polizeisprecher nichts sagen. Der Grund: Der Vorgang lag ihm nicht vor. Der war gestern nämlich immer noch auf dem Postweg unterwegs - von Euskirchen zur Kölner Polizeibehörde.

Wer aber haftet für die Schäden, die der Fahrer des Fluchtwagens an anderen Fahrzeugen angerichtet hat, wenn deren Halter keine Vollkaskoversicherung haben? Kann der Täter nicht zur Kasse gebeten werden, bietet der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH), der 1963 von den Autohaftpflichtversicherern gegründet wurde, Hilfe als Entschädigungsstelle an. Laut Verein wurde der Garantiefonds eingerichtet, um Lücken im Pflichtversicherungsgesetz zu schließen und Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können. Ob dieser Fall dazu zählt, erfahren Betroffene bei der VOH.

Weitere Informationen auf www.verkehrsopferhilfe.de

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