Landgericht Bonn Vitaminpillen bei Brand vernichtet

Bonn · Ein Pharmaunternehmer verklagte die Versicherung auf 50.000 Euro Entschädigung - und wird vor Gericht gerügt.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Die kleine Ursache hatte eine enorme Wirkung: Als auf dem Nachbargelände eines Pharmaunternehmens am 4. Februar 2013 ein Motorrad bei Reparaturarbeiten in Brand geriet, krochen derartig viel Rauch und Ruß in die Firmenhalle, sodass nicht nur dort stehende Geräte und Fahrzeuge beschädigt, sondern angeblich auch 4654 Dosen mit Nahrungsergänzungspillen vernichtet wurden. Die Versicherung des Motorradhalters beglich den Schaden zwar weitgehend, weigerte sich jedoch, für die Pillen zu zahlen. Und so zog der Firmenchef vor das Landgericht und verklagte die Versicherung.

Knapp 50 000 Euro fordert der Unternehmer von der Assekuranz für die Gesundheitspillen, denn die seien nicht mehr brauchbar gewesen, erklärt er in seiner Klage. Doch vor der 18. Zivilkammer erfährt er nun, dass eine Erklärung allein nicht unbedingt ausreicht. Denn auf die Frage nach Belegen wie Lieferscheinen und Einkaufsbelegen für die Pillen, bleibt der Firmenchef die Antwort schuldig. Und die Geschichte des Erwerbs der Pillen gibt auch so einige Rätsel auf.

Richter rät zu Vergleich

Wie der Kläger schildert, hat er sie von einem Geschäftsmann aus der Schweiz übernommen, weil die Nahrungsergänzungsmittel das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hatten. Doch er habe hier die Möglichkeit gehabt, die Pillen in einem Labor testen zu lassen, und als die Mittel als noch wirksam und verkäuflich bezeichnet worden seien, habe er sie in neue Behälter mit einem neuen Haltbarkeitsdatum umfüllen lassen.

Die Rechnung für diese Umpackaktion kann er dem Gericht nun auch vorlegen. Es ist allerdings der einzige Beleg. Das quittiert der Kammervorsitzender Manfred Kaufmann nicht nur mit Kopfschütteln, sondern veranlasst ihn zu der Bemerkung: „Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und haben papierlos gewirtschaftet. Sind Ihnen die Pflichten bekannt?“ Kleinlaut erklärt der Kläger, dass er die kenne. Er wolle nun versuchen, noch weitere Belege aufzutreiben.

Doch das bleibt nicht die einzige kritische Frage des Richters, der auch wissen will: Wieso sei der Kläger so sicher gewesen, dass die Pillen, die gesichert in Dosen und verpackt in Kartons waren, tatsächlich unbrauchbar waren? Der Kläger beteuert: Die erfahrene und resolute Mitarbeiterin der von ihm engagierten Reinigungsfirma habe gesagt, die könne er nur noch wegwerfen.

Das Gericht macht dem Firmenchef klar: „Sie haben hier sehr viele Hürden zu nehmen, um in die Nähe der Summe zu kommen, die Sie haben wollen.“ Unter Verweis auf die nicht unerheblichen Prozessrisiken schlägt Richter Kaufmann einen Vergleich vor: Die Versicherung zahlt 12 500 Euro, und der Fall ist erledigt. Darüber wollen beide Seiten nun nachdenken.

AZ: LG Bonn 18 O 351/16

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