Urteil für Köln und Bonn Verwaltungsgericht Köln verhängt Diesel-Fahrverbote

Bonn · Die NRW-Landesregierung will Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln einlegen. Das Gericht hatte Fahrverbote für die Straße Belderberg und die Reuterstraße in Bonn sowie Teile von Köln angeordnet.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Berufung gegen das Fahrverbotsurteil des Kölner Verwaltungsgerichts einlegen. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erklärte am Donnerstag, Fahrverbote hätten "ganz erhebliche Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln". Das Gericht habe die Frage der Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung nicht dargelegt. "Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen."

Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass in Köln und Bonn ab April kommenden Jahres Fahrverbote eingeführt werden müssen. In Köln betrifft das Verbot die gesamte grüne Umweltzone, in Bonn zwei besonders belastete Straßen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte zuvor bereits in mehreren anderen Städten Diesel-Fahrverbote vor Gericht erstritten, weil die Stickstoffdioxid-Werte in der Luft gesetzliche Grenzwerte verletzen. Die Fahrverbote treten dann in Kraft, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid weiterhin überschritten werden.

Belderberg und Reuterstraße betroffen

In Köln betrifft das Verbot laut dem Urteil die gesamte grüne Umweltzone. In Bonn betrifft das Fahrverbot auf der Straße Belderberg Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße umfasst das Fahrverbot Dieselkraftfahrzeuge mit Motoren bis Euro-5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Zudem müsse die städtische Busflotte mit Blick auf die Situation am Belderberg zeitnah mit sogenannten SCRT-Filtern nachgerüstet werden, die den Ausstoß von Stickoxiden senken sollen.

Das Gericht hat das Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan für Bonn zu ergänzen. Zur Begründung führte das Gericht aus, der derzeit gültige Luftreinhalteplan von Juni 2012 sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor, um den Grenzwert einzuhalten. Dies gelte auch für den Entwurf einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der seit dem 15. Oktober 2018 offenliege. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.

In Köln wird der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm. Die Deutsche Umwelthilfe hatte deshalb geklagt mit Verweis darauf, dass die Luftverschmutzung durch Stickoxide zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen könne. Ziel des Luftreinhalteplans müsse es sein, den Grenzwert für Stickstoffdioxid auf Dauer einzuhalten.

Bonns OB Sridharan kritisiert Autohersteller

Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan zeigte sich verärgert und bezeichnete das Urteil als "harten Schlag für die Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort". Die Stadt Bonn hatte sich gegen Fahrverbote ausgesprochen und argumentiert, ein Fahrverbot etwa auf der Reuterstraße sei wegen deren Bedeutung als einer der wichtigsten Verkehrsadern der Stadt nicht vertretbar. Unklar sei, wie die Fahrverbote nun durchgesetzt werden können. "Jetzt haben wir den Worst Case", so Sridharan. "Wenn Hardware-Nachrüstungen der Autohersteller rechtzeitig vorgenommen worden wären, hätten wir das Problem nicht." Sridharan kündigte an, die Stadtverwaltung werde mit Arbeitgebern, Verkehrs-, Umwelt und Wirtschaftsverbänden in Dialog treten, wie mit der Situation umzugehen sei. Planungsdezernent Helmut Wiesner zeigte sich in der Ratssitzung am Abend pessimistisch: Er glaube nicht, dass die Berufungsinstanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, das Urteil korrigieren werde. "Ich gehe davon aus, dass uns diese Maßnahme treffen wird. Es sei denn, es geschieht ein Wunder", so Wiesner.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker verwies darauf, dass nicht allein der Autoverkehr zur Luftbelastung beitrage, sondern "insbesondere auch der Schiffsverkehr und die umliegende Industrie". Auch Reker betonte, dass Fahrverbote die Stadt und die lokale Wirtschaft nicht zum Erliegen bringen dürften. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht nachlassen, die Mobilitätswende weiter zu betreiben und alle damit verbundenen anderen Maßnahmen mit aller Energie weiter zu forcieren", sagte Reker weiter.

Richter hält Luftverschmutzung für inakzeptabel

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen - „das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“, sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Zudem gab es vom Vorsitzenden einen Rüffel für Kommunen und Bezirksregierung, weil sie offenbar noch am Mittwochabend mit Schriftsätzen bei der Poststelle des Gerichts aufwarteten, obwohl der Termin seit Juli bekannt ist. Ein Gutachten des Landes hingegen fehlt offenbar. „Schön fanden wir das nicht“, sagt Huschens.

Als zu prognostisch und teilweise schöngerechnet kritisierte sinngemäß die DUH die Luftreinhaltepläne. Als dann auch der Vorsitzende den Kommunen den Zukunftsbezug ihrer optimistischen Zahlenwerke entgegenhielt („Sehr viel Futur“), ahnte mancher im Saal schon, in welche Richtung sich dieser Tag entwickeln könnte.

"Für diese Fahrverbote trägt Verkehrsminister Andreas Scheuer die Verantwortung. Das Urteil zeigt: Die Bundesregierung hat das Thema seit Jahren ignoriert“, erklärte die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). In Bonn allein seien mehr als 33.000 Diesel-PKW der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 betroffen. Ältere Wagen und der Pendlerverkehr in die Stadt nicht miteingerechnet. Im Rhein-Sieg-Kreis seien knapp 66.000 Diesel-PKW der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 gemeldet. „Die Stadt muss die Untätigkeit der Bundesregierung ausbaden. Es braucht nun die Blaue Plakette, damit klar ist, wer in die Stadt fahren darf und wer nicht“, so Dörner weiter. Es brauche nun eine „verbindliche Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller. Saubere Luft darf kein Luxus sein."

"Dass die Gerichte für Köln und Bonn so entschieden, ist nur konsequent. Die Hauptverantwortung für dieses Desaster hat die Bundesregierung", äußert auch Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Regionalrat der Bezirksregierung Köln. Es müsse nun konsequenter auf eine "Verkehrswende" hingearbeitet werden. Nicht nur sollten die Städte die Fahrpläne ihres Nahverkehr verbessern, sondern ebenfalls mehr Elektrobusse einsetzen.

Weiterer Erfolg für Deutsche Umwelthilfe

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort