Verfahren eingestellt Vermeintlicher Kinderschänder aus Friesdorf hat Alibi

Bonn · Der vermeintlich aufgeklärte Fall von Kindesmissbrauch, dem im vergangenen Juli ein 13-jähriger Junge in Bad Godesberg zum Opfer fiel, ist alles andere als geklärt: Der 29-jährige mutmaßliche Täter saß allem Anschein nach monatelang unschuldig hinter Gittern.

Wie Staatsanwaltschaftssprecher Sebastian Buß nun mitteilte, wurde der Mann aus der Haft entlassen, nachdem er ein „unwiderlegbares Alibi“ präsentiert hatte. Wie Staatsanwalt Buß erklärte, hat sich der Fall folgendermaßen zugetragen und entwickelt: In der Nacht zum 6. Juli bot ein Mann dem 13-Jährigen, der gegen Mitternacht auf seinem Weg zu Fuß nach Hause war, auf der Bonner Straße an, ihn auf dem Fahrrad ein Stück mitzunehmen. Der Junge nahm das Angebot an und stieg auf.

Doch als der Fremde den 13-Jährigen gegen 0.30 Uhr an dessen Adresse absetzte, ließ er den Jungen nicht gehen, so Buß. Er wollte dem Jungen einen „Knutschfleck“ machen, und als der entsetzt ablehnte, griff der Mann ihn an: Er rang den Jungen zu Boden, schlug ihn, zog ihm die Hose herunter und verging sich an ihm. Erst als Anwohner auf die Hilfeschreie reagierten, flüchtete der Täter. Der Junge rannte heim, sagte, was passiert war, und die Eltern alarmierten die Polizei. Den Beamten beschrieb er den Mann, der Shorts getragen und ihn auf Deutsch angesprochen habe, genau. Doch die Fahndung verlief trotz Veröffentlichung eines Phantombildes im Sande.

Amtsgericht lehnt die Eröffnung des Verfahrens ab

Am 15. September aber sah der Junge auf einem Spielplatz einen Mann und war sicher: Das ist der Täter. Der 29-Jährige, ein bisher unbescholtener Bürgerkriegsflüchtling und mehrfacher Familienvater, beteuerte zwar seine Unschuld, doch die Aussage des Jungen stand gegen ihn, und er kam in U-Haft. Im November wurde er wegen Kindesmissbrauchs angeklagt, die Akte landete beim Amtsgericht, doch das lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab.

In der Zwischenzeit hatte der Verteidiger, Anwalt Martin Kretschmer, mit Hilfe eines Dolmetschers mit der verzweifelten Familie des Mannes geredet. und teilte dem Gericht das Ergebnis mit: Der 29-Jährige spreche kein Deutsch, kenne das Wort Knutschfleck nicht, trage aus Glaubensgründen nie Shorts, habe kein Fahrrad und sei zum Tatzeitpunkt zu Hause bei seinem kranken Kleinkind gewesen. Seine Frau habe ihn gegen 23 Uhr bei einem Freund angerufen und gebeten, zu dem immer stärker fiebernden Kind nach Hause zu kommen. Und deshalb sei er zu Fuß nach Hause gelaufen. Am nächsten Morgen sei der 29-Jährige dann mit dem Kind ins Krankenhaus gefahren, was eine entsprechende Bescheinigung bestätigte. Weitere Ermittlungen bestätigten diese Angaben, und eine Handy-Überprüfung ergab: Die Frau hat den 29-Jährigen tatsächlich um 23 Uhr angerufen.

Am 6. Dezember wurde der Haftbefehl aufgehoben. Mit der Nichteröffnung des Verfahrens gilt er als freigesprochen und kann nicht mehr für den Fall belangt werden. Für die 82 Tage hinter Gittern kann er nun Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag beantragen. „Es ist sehr unbefriedigend, dem Jungen mitteilen zu müssen, dass der Täter nicht gefasst ist“, erklärte Buß. Ob der Fall noch geklärt werden kann, ist fraglich.

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