Unter Ausschluss der Öffentlichkeit Vergewaltigungs-Opfer sagt im Siegauen-Prozess aus

Bonn · Im Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue hat das 23-jährige Opfer ausgesagt. Drei Stunden lang berichtete sie von der Horrornacht des 2. April - unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Drei Stunden lang hat am Montag das 23-jährige Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Siegauen-Prozess ausgesagt. Drei Stunden, in denen die Horrornacht des 2. April vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts noch einmal Realität werden musste.

Gegen 0.15 Uhr soll der Angeklagte Eric X. laut Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel das Zelt eines Freiburger Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt, sie bedroht und um sechs Euro und eine Lautsprecherbox erleichtert haben. Daraufhin soll er die Studentin beschimpft und rund zehn Meter vom Zelt entfernt vergewaltigt haben, mit der Astsäge griffbereit neben sich. Der Freund des Opfers musste das Verbrechen im Zelt mit anhören, ohne eingreifen zu können. In der vergangenen Woche hatte eine Beamte der Kriminalpolizei ausgesagt, die junge Frau hätte sich während der Tat geistesgegenwärtig verhalten: Sie ergab sich dem Täter widerstandslos und forderte ihren Freund beim Verlassen des Zeltes dazu auf, sein Messer stecken zu lassen und die Polizei zu alarmieren.

Auch der 26-Jährige wurde letzte Woche vernommen – wie das Opfer auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Er machte dabei deutlich, sowohl die Stimme als auch das afrikanisch gefärbte Englisch des 31-jährigen Ghanaer erkannt zu haben. Dieser widersprach daraufhin erneut dem Gutachten des Landeskriminalamtes, laut dem Spermienspuren am Vergewaltigungsopfer gefunden wurden, die – so die Gutachterin – mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Milliarden zu Eins dem mutmaßlichen Täter Eric X. zuzuordnen sind.

Was am Montag bei der Aussage des Opfers gesagt wurde blieb auch nach dem Prozesstag hinter verschlossenen Türen. Dass die dreistündigen Schilderungen der Studentin möglicherweise Eindruck bei dem angeklagten Flüchtling aus Ghana hinterlassen haben, zeigte sich im Anschluss bei der öffentlichen Aussage von Gutachter Dr. Wolfgang Schwachula. Den Chefarzt der LVR-Klinik Langenfeld sah der Angeklagte zunächst zwar an, ließ dann aber den Kopf hängen und wischte sich Tränen mit seinem Hemd aus den Augen.

Ob das nun Anzeichen von Reue oder vielmehr Ausdruck seiner psychischen Verfassung ist, bleibt ungewiss. Einblicke gab jedoch das Gutachten. „Beim Angeklagten lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen seinem Verhalten und dem Anlass für eine Handlung feststellen, also zwischen dem, was ist, und dem, was er gerne hätte“, erläuterte Schwachula. Die Gründe dafür lägen in seiner Vergangenheit. Aufgewachsen sei Eric X. in verhältnismäßig luxuriösen Verhältnissen als Sohn eines Plantagenbesitzers und in der „Rolle des Prinzen“, der seinen Vater einmal beerben sollte. Nach dem Tod des Vaters kam es zum Streit in der Familie, der blutig endete: Der 31-Jährige soll seinen Schwager erschlagen haben und floh daraufhin.

In den Gesprächen mit dem Angeklagten habe sich nun gezeigt, dass dieser sowohl emotional instabil als auch narzisstisch veranlagt sei. Das Fazit des Gutachters: „Die Gespräche und auch das Vorgehen während der Tat zeigen, dass der Angeklagte voll schuldfähig und darüber hinaus überdurchschnittlich gefährlich ist.“ Eine Therapie schloss Schwachula aus, da sich der 31-Jährige eher verschlossen und uneinsichtig zeige. Das Urteil soll dem Vernehmen nach noch diese Woche fallen.

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