Karneval in Bonn Vereinen drohen finanzielle Probleme

Bonn · Die Karnevalsvereine in Bonn fürchten, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steuerliche Vorteile und die Gemeinnützigkeit wegfallen.

 Das Schild mit dem Bundesadler hängt über dem Eingang des Bundesfinanzhofes in München.

Das Schild mit dem Bundesadler hängt über dem Eingang des Bundesfinanzhofes in München.

Foto: picture alliance / Frank Leonhar

Wo hört das Brauchtum auf, wo beginnt der Kommerz? Mit dieser Frage beschäftigen sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Karnevalisten in Bonn. Darin geht es um die „Nacht der Nächte“ der KG Alt-Paffrath in Bergisch-Gladbach, und weil die mehr Party als Brauchtum sein soll, müssen die Jecken nun 19 statt sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen.

„Das geht richtig ins Geld“, sagte Marlies Stockhorst, Präsidentin des Festausschusses Bonner Karneval, dem GA. Da würden je nach Veranstaltung schnell mal vier- bis fünfstellige Beträge für die Vereine fällig. Nach der Session wolle man mit den Kölnern über das Urteil und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sprechen. Direkt gehandelt haben die Tannebüscher Jecke. „Wir hatten schon ein langes Gespräch mit unserem Steuerberater“, sagte am Mittwoch Präsident Helmut Schmitz. Man müsse künftig wohl aufpassen, was man aufs Plakat schreibt, damit die Veranstaltungen nicht zu unkarnevalistisch wirken.

Bisher würden alle mit sieben Prozent besteuert. „Und dabei bleibt es auch, weil wir zu 80 Prozent traditionellen Karneval bieten.“ So werde es auch beim Kostümball an Karnevalssamstag, (25. Februar, 16.30 Uhr, Haus des Karnevals, Hohe Straße) Auftritte von Tanzgarden, Solomariechen und Bonner Prinzenpaar geben.

Schmitz hat nur Angst, dass irgendwann vor lauter Party Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen würde. Spenden könnten dann nicht mehr abgesetzt werden und blieben damit aus – was dann auch das Ende der Jugendarbeit bedeuten würde.

Die Grenze zwischen Karneval und Kommerz ist für Bonns Prinzenführer und Rechtsanwalt Christoph Arnold schwammig: „Muss ich auf einer Veranstaltung 51 Prozent traditionellen Karneval haben? Wie messe ich das? Kommt es aufs Programm und seinen Inhalt an? Darauf, ob Leute sitzen oder stehen? Das kann ich doch nicht auseinanderhalten.“ Für Arnold gibt es einige Knackpunkte bei dem Urteil, das zunächst nur für Bergisch Gladbach gelte, vielleicht aber verallgemeinert wird:

Man nimmt dem Karneval die Möglichkeit, moderner zu werden. Tanzen und Partymusik sind heute beliebt. Vereine können das aber nicht bieten, wenn sie dafür mehr zahlen sollen.

Das Ehrenamt wird mit Füßen getreten. Auch für angeblich kommerzielle Veranstaltungen legen sich die Vereine ins Zeug. Wenn sie Gewinne erzielen, stecken sie diese meist wieder in die eigene Arbeit – selten in die eigene Tasche.

Mit dem Urteil macht man es Karnevalisten schwer, sich im Paragrafendschungel noch auszukennen. Die müssen dann Geld für einen Steuerberater ausgeben.

Weil der Rechtsweg beim Bundesfinanzhof endet, müssten die Paffrather laut Arnold nun Verfassungsbeschwerde einreichen. Die einfachste Lösung wäre aber: „Alles, was gemeinnützige Vereine machen, ist auch gemeinnützig.“

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