Nachbarn fühlten sich durch Lärm gestört Vebowag kündigt Endenicher Familie die Wohnung

Bonn · Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag hat einer Familie gekündigt, weil diese angeblich zu laut war. Die Familie fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Eine Familie aus Endenich hat von ihrer Vermieterin, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Vebowag, eine ordentliche Kündigung erhalten, weil sie angeblich regelmäßig Lärm verursacht und damit die Nachbarn stört. Die Vebowag informierte die Familie zunächst über die Beschwerden: Eine lange Protokoll-Liste, die sich über zig Tage hinzieht. Die Mutter und die erwachsene Tochter bestreiten die Ruhestörungen. Ein Schreiben, in dem die Familie darlegt, dass sie zu vielen genannten Uhrzeiten gar nicht Zuhause war, schickten sie an den Anwalt, den die Vebowag hingezogen hat.

Eigentlich hätte die Familie schon im Mai ausziehen müssen. „Aber wir wissen nicht, wohin“, erklären Mutter und Tochter. Die Mutter ist nach eigenen Angaben an Epilepsie erkrankt, die erwachsene Tochter studiert und die zweite Tochter im Haushalt hat das Down-Syndrom. Sie räumen ein, dass es immer wieder Probleme mit den Nachbarn gebe. Allerdings seien vor allem die Nachbarn diejenigen, von denen der Streit ausgehe. Die Tochter spricht von „Schikane“. Die Vebowag habe zwar ein Mal eine Ersatzwohnung angeboten, aber die sei wegen vieler Dachschrägen für die Familie ungeeignet gewesen.

Vor allem fühlt sich die Familie aber zu Unrecht an den Pranger gestellt. „Die Vebowag glaubt uns nicht, aber den anderen schon“, sagt die Mutter. Mittlerweile hat sie sich an Bernhard von Grünberg vom Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg gewandt. Grünberg ärgert sich darüber, dass die Vebowag die Kündigung hat verschicken lassen, ohne sie eingehend zu prüfen. „Das gleicht einer Vorverurteilung, zumal es schwer ist, eine solche Anschuldigung tatsächlich zu beweisen.“ In einem Brief an Vebowag-Geschäftsführer Michael Kleine-Hartlage kritisiert von Grünberg auch, dass die Wohnbaugesellschaft einen Anwalt hinzugezogen hat. „Eine Kanzlei damit zu beauftragen, kostet unnötig Geld. Solche Vorgänge kann die Vebowag auch alleine klären. Sie muss keinen externen Juristen hinzuziehen.“

Kleine-Hartlage erklärte auf Anfrage, solche Streitereien kämen durchaus oft vor. „Uns ist daran gelegen, den Frieden in der Nachbarschaft wieder herzustellen.“ Man habe einen Anwalt eingeschaltet, weil auch die Nachbarn der nun gekündigten Familie einen Anwalt beauftragt hätten. Eine Mitarbeiterin der Vebowag habe der Familie einen Besuch abgestattet. Dass man an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei, zeige auch, dass man die Kündigungsfrist habe verstreichen lassen, ohne auf dem Auszug zu beharren, so Kleine-Hartlage. Die Vebowag sei bereit, der Familie eine alternative Wohnung zu ähnlichen Konditionen anbieten.

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