Kind für immer behindert Vater soll Säugling bewusstlos geschüttelt haben

BONN/RHEIN-SIEG-KREIS · Ein Vater aus dem Rhein-Sieg-Kreis soll seinen Säugling so heftig geschüttelt haben, dass das Kind das Bewusstsein verlor - und für immer geistig behindert bleibt. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.

Der tragische Vorfall liegt ein Jahr zurück: Am Abend des 7. Mai 2018 war ein 24-jähriger Vater mit seinem Säugling allein zu Hause. Die Mutter war kurz zuvor zur Arbeit gegangen – und hatte ihrem damals arbeitslosen Mann die Betreuung des gemeinsamen Sohnes Elias (Name geändert) überlassen. Was an diesem Abend genau geschah, steht nicht eindeutig fest. Nur, dass der Vater offenbar mit dem vier Monate alten Baby überfordert war und, um es zum Schweigen zu bringen, es so heftig geschüttelt haben muss, bis es das Bewusstsein verlor.

Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die den Mann aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis jetzt wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen angeklagt hat, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich auf Anfrage bestätigte.

Baby muss reanimiert werden

Als das Kind plötzlich still war und nicht mehr reagierte, bekam der Vater es mit der Angst zu tun. Er verständigte den Notarzt. Der leblose Junge, der lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte, musste reanimiert werden. Ein Gutachter stellte später fest, dass das Kind durch die Misshandlung zahlreiche Einblutungen im Hirngewebe, in den Seitenkammern des Gehirns und in der Netzhaut des Auges erlitten hatte; auch wurde eine ausgeprägte diffuse Hirnschädigung mit umfassender Hirnschwellung diagnostiziert.

Mit dramatischen Folgen: Die Verletzungen des Gehirns sind irreversibel. Elias wird geistig behindert bleiben. Der Angeklagte bestreitet, den Säugling geschüttelt zu haben: Das Kind habe sich beim Trinken so verschluckt, dass es heftig gekrampft und hierdurch schließlich das Bewusstsein verloren habe.

Die Staatsanwaltschaft hält das für eine Schutzbehauptung: Denn nach dem gerichtsmedizinischen Gutachten läge eindeutig ein Schütteltrauma vor. Zudem geht die Anklage davon aus, dass der 24-Jährige hätte wissen müssen, dass er das Kind „durch Schütteln in Lebensgefahr bringt und damit bleibende Schäden verursacht“.

Der Prozess findet vor einer großen Strafkammer des Bonner Landgerichts statt. Er ist noch nicht terminiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort