Lange Haftstrafe gefordert Urteil im Prozess nach Siegauen-Vergewaltigung erwartet

Bonn · Im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Camperin in den Siegauen will das Bonner Landgericht gegen Mittag ein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten.

Eric X. soll wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung für 13 Jahre hinter Gittern. Dieses Strafmaß forderte am Mittwoch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts. Die Nebenklagevertreter haben sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Verteidigung hat keinen konkreten Antrag gestellt, sondern die Höhe einer eventuellen Verurteilung in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Die Schlussplädoyers wurden - wie schon die Vernehmungen des 23-Jährigen Opfers und des 26-jährigen Freundes – unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Der 31-jährige Ghanaer, so die Anklageschrift, soll in der Nacht zum 2. April dieses Jahres, das in der Siegaue zeltende Pärchen aus Freiburg mit einer Astsäge bewaffnet zunächst überfallen und ausgeraubt haben. Dann soll er, während ihr 26-jähriger Freund noch im Zelt war, die 23-jährige Studentin vergewaltigt haben. Zuvor hatte die junge Frau ihren Freund gebeten, sein Messer wegzustecken und sich nicht zu wehren – stattdessen solle er die Polizei alarmieren.

Der Angeklagte, der in Ghana als Sohn eines Plantagenbesitzers in einigermaßen luxuriösen Verhältnissen aufgewachsen ist, kam über Libyen und Italien als Flüchtling nach Deutschland, nachdem er in seiner Heimat infolge von Erbstreitigkeiten seinen Schwager getötet haben soll. Im Laufe des Prozesses fiel Eric X. immer wieder durch sein impulsives Verhalten auf. So hatte er in der JVA Köln-Ossendorf zwei Wärter angegriffen und beschimpfte das Opfer im Verfahren als „Prostituierte“, nachdem ein DNA-Gutachten Spermienspuren am Vergewaltigungsopfer mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Milliarden zu Eins dem Angeklagten zuordnete.

Bevor am Mittwochvormittag die Schlussplädoyers begannen, verkündete der Vorsitzende Richter Marc Eumann, man habe keinerlei Ermessensspielraum, Publikum und Presse im Saal sitzen zu lassen. Der Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung: Werden bereits im laufenden Prozess Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, müssen auch die Plädoyers ohne Zuschauer stattfinden. Erst vergangene Woche hat der 26-jährige Freund des Opfers und am Montag dann die Studentin selbst vor Gericht ausgesagt – beide hinter verschlossenen Türen.

Zunächst hat am Vormittag Oberstaatsanwältin Claudia Trauzettel rund anderthalb Stunden gesprochen. Sie forderte dabei eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räubersicher Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Diesem Antrag der Staatsanwaltschaft haben sich auch die Nebenklagevertreter angeschlossen. Der Verteidiger von Eric X. hat in seinem Plädoyer dagegen keinen besonderen Antrag gestellt, sondern die Höhe einer möglichen Verurteilung ganz in das Ermessen der Strafkammer gestellt.

Eric X., der zuletzt ruhiger und resignierender wirkte, ergriff laut Informationen dieser Zeitung zwar das letzte Wort, der 31-Jährige soll im Zuge dessen allerdings kein Bedauern gezeigt haben. Das Urteil wird diesen Donnerstags ab 12 Uhr verkündet.

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