Bundesgerichtshof bestätigt Bonner Richter Urteil gegen Ex-Bauchef des WCCB in Bonn rechtskräftig

BONN · Das Urteil gegen den früheren Bauchef des World Conference Center Bonn, Young-Ho Hong, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil Bonner Richter bestätigt.

Das Urteil der 7. Bonner Wirtschaftsstrafkammer im dritten WCCB-Strafprozess gegen den damaligen Bauchef des World Conference Center Bonn, Young-Ho Hong, ist rechtskräftig. Wie Landgerichtssprecher Tobias Gülich auf Anfrage bestätigte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen und das Urteil der Bonner Richter bestätigt.

Der 54-jährige Hong war am 20. Februar 2017 nach fast anderthalbjährigem Prozess mit 54 Verhandlungstagen, an denen er eisern geschwiegen hatte, zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem verfügte das Gericht, dass vier Monate der Strafe wegen der überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt galten.

Der Berliner Architekt mit südkoreanischen Wurzeln war schon 2012 angeklagt worden und hatte seitdem wegen völliger Überlastung der Strafkammer auf seinen Prozess warten müssen. Außerdem erlegte das Gericht Hong eine Geldauflage von rund 50 000 Euro auf. Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass Hong 2007 die WCCB-Baukasse geplündert hatte, indem er beim Städtischen Gebäudemanagement 2,041 Millionen Euro abrechnete - ohne jede Gegenleistung.

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