Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Uni Bonn gewinnt Streit um Entzug des Doktortitels

Bonn/Leipzig · Wegen Plagiaten in ihrer Dissertation hatte die Uni Bonn der Politikberaterin Margarita Mathiopoulos ihren Doktortitel entzogen. Sie klagte dagegen - und scheitert jetzt auch in dritter Instanz.

Die Politikberaterin und Publizistin Margarita Mathiopoulos hat den Rechtsstreit um den Entzug ihres Doktortitels wegen Plagiaten verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der Universität Bonn als rechtmäßig, die Mathiopoulos 2012 den Doktorgrad wegen Täuschung aberkannt hatte. (Az.: BVerwG 6 C 3/16) Eine Prüfung hatte zuvor ergeben, dass fast die Hälfte des Textes aus Übernahmen fremder Vorlagen bestand. Gekennzeichnet waren die Quellen demnach nicht.

Die Universität Bonn begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung der Leipziger Richter. Ausschlaggebend für den Entzug des Doktortitels sei gewesen, dass die Prüfer in der Dissertation mit dem Titel „Amerika: das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA“ in mehreren Hundert Fällen aus anderen wissenschaftlichen Arbeiten entlehnte Passagen gefunden hätten, die nicht als wörtliche Übernahmen gekennzeichnet gewesen seien. "Die entscheidenden Gremien sind überzeugt, dass es sich dabei nicht um bloße Versehen, sondern um vorsätzliche Täuschungen über die wissenschaftliche Urheberschaft handelt", teilte die Universität mit.

300 Passagen aus fremden Werken

Die Dissertation stammt aus dem Jahr 1986. Schon in den 1990er Jahren hatte es Zweifel an der Arbeit gegeben. Die Hochschule prüfte und bemängelte schon damals eine größere Anzahl von Verstößen gegen das Zitiergebot. Allerdings kam die Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass Mathiopoulos nicht vorsätzlich gehandelt habe.

Zwanzig Jahre später nahmen sich Plagiatsjäger im Internet die Arbeit noch einmal vor. Sie fanden mehr als 300 Passagen aus fremden Werken, die nicht als Übernahmen gekennzeichnet waren. Die Hochschule entschied, Mathiopoulos den Doktorgrad abzuerkennen. Sie klagte dagegen. Bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster scheiterte sie. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Vorinstanzen.

Die erste Entscheidung der Hochschule aus den 1990er Jahren sei nicht rechtsverbindlich gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. „Und daraus folgt für die Zukunft erstmal gar nichts.“ Dass bis zur zweiten Prüfung zwei Jahrzehnte vergingen, stelle zwar einen erheblichen Nachteil für die Klägerin dar. Allerdings sei dies auch kein Bagatellfall, so dass der Entzug gerechtfertigt sei.

Auch in einem zweiten, parallel verhandelten Fall bestätigten die Bundesrichter den Entzug eines Doktortitels. Dabei ging es um einen als „Doktormacher“ bekannt gewordenen Promotionsvermittler aus Nordrhein-Westfalen. Er war im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wegen Bestechung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Universität Bonn wertete dies als wissenschaftsrelevantes Fehlverhalten und erkannte dem Mann den Doktorgrad ab. Die Bundesrichter wiesen seine Klage ab. (Az.: BVerwG 6 C 4/16)

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