Neuer Vorstoß einer Initiative aus Bonn U-Bahn-Haltestellen sollen Denkmalschutz bekommen

Bonn · Die Debatte um die Bewahrung der bunten Bonner U-Bahn-Haltestellen gewinnt wieder an Fahrt. Die „Initiative Kerberos“ fordert, einige Stopps in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten.

Schon seit drei Jahren wird das von vielen Seiten gewünscht, darunter die Werkstatt Baukultur, das LVR-Amt für Denkmalpflege, die Stadtwerke (SWB) und die Stadt Bonn.

Doch passiert ist bislang nichts, weil ein Antrag auf Denkmalschutz fehlt. Ein Gutachten des LVR-Amtes soll Aufschluss geben – ist aber nicht zwingend notwendig. „Es werden schleichend einzelne integrale Bestandteile des gestalterischen Konzepts wie Wegweiser und Beschriftungen ausgetauscht“, moniert Kerberos.

Die Vorwürfe der Initiative, deren Mitglieder sich in Deutschland und Österreich für den Erhalt von Nachkriegs-Bahnhöfen einsetzen, wiegen schwer. Genannt werden Rolltreppenüberdachungen, die die Haltestellen verfremden. „Entstellend“ seien Umbauten und große LED-Werbewände, die nicht zu der ursprünglichen Gestaltung der „noch weitgehend authentischen“ Stationen aus den 1970er Jahren (siehe „Bunter Untergrund“) passten. Auch die Werkstatt Baukultur, die schon 2015 den Denkmalschutz für die U-Bahnhöfe gefordert hatte, kritisiert diese Entwicklung.

Gutachten über U-Bahn-Bau

Egal, welchen Funktionär man fragt: Alle erachten die Haltestellen als wertvoll und denkmalschutzwürdig. Sogar beim Tag des offenen Denkmals im vergangenen Jahr tauchten die bunten U-Bahnhöfe auf. Dennoch hat sich formal in Sachen Denkmalschutz wenig getan.

Schon seit Juni 2016 haben das LVR-Amt und die Werkstatt Baukultur eine Kooperation , die „die Erfassung, Erforschung und denkmalkundliche Bewertung ausgewählter Haltestellen der Bonner Stadtbahn zum Ziel hat“. Seitdem arbeiten die Denkmalpfleger an einem umfangreichen Gutachten, das den gesamten U-Bahn-Bau der 1960er bis 1980er Jahre im Rheinland einbezieht. „Diese komplexe Thematik beschäftigt derzeit auch die Landesdenkmalämter anderer Bundesländer“, sagt Rasmus Radach vom LVR. Ziel sei, die Bahnhöfe möglichst authentisch zu bewahren. „Zu diesem Zweck sollten notwendige bauliche Veränderungen in einer Weise vorgenommen werden, die das Denkmal in seiner Qualität möglichst wenig beeinträchtigen“, sagt Radach und spielt dabei auch auf die Werbetafeln am Hauptbahnhof an.

Eine fachliche Beratung zu solchen Fragestellungen habe man der Stadt Bonn und den Stadtwerken bereits angeboten. „Dieses Angebot möchten wir gerne erneuern und würden uns freuen, in entsprechende Erörterungen frühzeitig einbezogen zu werden.“ Sowohl die Stadtverwaltung als auch die SWB scheinen den Wert der Haltestellen erkannt zu haben. Für die oberste Bonner Denkmalpflegerin, Katrin Bisping, ist der Denkmalschutz für die Haltepunkte „ein spannender Gedanke“. Das Interesse an der ersten Bonner Trasse sei groß. Die Stadtwerke sprechen davon, dass sie bei Baumaßnahmen schon jetzt auf den Denkmalschutz achten würden.

Gestalterische Qualitäten und historischer Wert

Aber was steht dem Denkmalschutz dann noch im Weg, über den seit Jahren debattiert wird? Im Stadthaus wartet man auf das Gutachten des LVR. „Von den Ergebnissen dieser Ausarbeitung wird das weitere denkmalrechtliche Verfahren und eine mögliche Unterschutzstellung abhängen“, so ein Sprecher der Stadt. Das LVR-Amt sieht die bunten Bahnhöfe aber schon jetzt, auch wenn das Gutachten noch nicht fertig ist, als erhaltenswürdige Denkmäler an. „Die Adressaten wurden auf die gestalterischen Qualitäten und den historischen Wert ihres baukulturellen Erbes aufmerksam gemacht“, sagt Radach.

Geht man nach den Formalien, ist nur die Stadt Bonn beziehungsweise ihre Untere Denkmalschutzbehörde in der Lage, die Haltestellen, die den SWB gehören, unter Schutz zu stellen. Das kann die Verwaltung sogar ohne das Gutachten des LVR machen, müsste dann aber fachliche Gründe anführen und einen Antrag stellen. „Bislang ist noch kein Antrag auf Eintragung der Stadtbahn-Haltestellen in die Denkmalliste der Stadt Bonn gestellt worden“, heißt es vom LVR. Die Stadt müsse „zu einer eigenen Bewertung gelangen“ und „eine Eintragung vornehmen“.

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