Verträge an der Haustür Tannenbuscher klagen über aggressive Werber

Tannenbusch · Offenbar waren Mitarbeiter eines externen Vertriebspartners von „Unitymedia“ in Tannenbusch unterwegs. Die Verbraucherberatung Bonn bietet Hilfe an, wenn Verträge an der Tür abgeschlossen wurden.

Detlef Gill ist immer noch entsetzt. „Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit sich aggressive Werber in den letzten Tagen im Tannenbusch Zutritt zu Wohnungen verschafft haben. Kaum hatte man die Tür einen Spalt geöffnet, standen sie schon mitten im Wohnzimmer“, empört er sich. Viele Mieter seien derart überrumpelt gewesen, dass kaum Zeit zum Reagieren geblieben sei.

Offenbar waren Mitarbeiter eines externen Vertriebspartners von „Unitymedia“ in dem Wohngebiet zwischen Düne und Oppelner Straße unterwegs. Gleich mehrere Anwohner der Schneidemühler Straße haben dem General-Anzeiger über die immer gleiche Masche berichtet. Auch bei der Verbraucherberatung Bonn sind in den vergangenen Tagen Beschwerden aus Tannenbusch über das Vorgehen von Unitymedia eingegangen.

„Mit dem Hinweis, die Fernsehsteckdose überprüfen zu müssen, standen sie unangemeldet vor der Tür“, berichtet Detelf Gill. Kaum in der Wohnung, hätten sie sofort einen neuen Vertrag präsentiert, den die Mieter gleich unterschreiben sollten, um auch weiterhin Kunde des Kabelnetzbetreibers zu bleiben. „Natürlich war der neue Vertrag mit höheren Gebühren verbunden“, sagt Gill. Er und seine Lebensgefährtin hätten die „aggressiven Drücker“ schnell aus der Wohnung verwiesen, doch Senioren oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschten, „sind ihnen hilflos ausgeliefert. Sie können sich nicht wehren und unterschreiben ohne weitere Prüfung. Für mich ist das reine Abzocke.“ Diese Erfahrung machte auch eine Seniorin in Oberdollendorf. Nach einem Telefonat erhielt sie einen vollkommen neuen Vertrag, der plötzlich auch das Fernsehen per Internet beinhaltete. Eine Leistung, die sie allerdings nicht braucht.

Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen

Den Vorwurf der Abzocke weist der Netzbetreiber im Gespräch mit dem GA entschieden zurück. „Wir möchte Kunden kompetent beraten, damit diese unsere Angebote verstehen und sich bewusst für uns entscheiden“, sagt Helge Buchheister von Unitymedia. „Daher schulen wir Vertriebsmitarbeiter und Agenturen umfassend. Trotz aller Sorgfalt ist ein Fehlverhalten einzelner Vertriebspartner nie völlig auszuschließen“, bewertet er die geschilderte Situation. Grundsätzlich sei der Haustürvertrieb ein etabliertes Mittel zur Kundengewinnung und werde von Unternehmen aus der Kabel- und Telekommunikationsbranche auf Basis der gesetzlichen Vorschriften eingesetzt. Dem widerspricht Gill energisch: „Mit keinem Wort wurde in den neuen Vertragsunterlagen auf das bestehende Widerrufssrecht hingewiesen.“

„Primär führen unsere Vertriebsmitarbeiter mit Bestandskunden und potenziellen Neukunden Beratungsgespräche, in denen es um Leistungen von Unitymedia geht. Wohnungen sollen unsere Mitarbeiter nur betreten, wenn sie darum gebeten werden“, betont Buchheister. Allerdings könne man ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter nie ausschließen. „Stellen wir ein Fehlverhalten fest, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“, versichert der Unternehmenssprecher. Im Fall des Tannenbuscher Wohngebietes werde man mit den Kundenberatern Rücksprache halten.

„Wir raten jedem innerhalb von 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Am besten per Einschreiben und Rückschein“, rät Manuela Dorlaß von der Verbraucherberatung Bonn. Ist in den Verträgen jedoch kein Widerrufsrecht vermerkt, gelte sogar eine längere Frist. „Bei Problemen kann sich jeder an uns wenden“, bietet sie Betroffenen Hilfe an.

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