Sexualstraftäter aus Köln weiter auf der Flucht Suche nach Peter B. in Rheinaue abgebrochen

BONN · Ein Jogger, der heute in Höhe der Südbrücke unterwegs gewesen ist, hat den verurteilten Vergewaltiger Peter B. angeblich in der Bonner Rheinaue gesehen. Bis 12.30 Uhr durchsuchte die Polizei das Gelände - jedoch ohne Erfolg.

Der 58-jährige Sexualstraftäter Peter B., der am Mittwoch in Köln entflohen ist, ist angeblich in der Bonner Rheinaue gesehen worden. Nach Angaben der Polizei alarmierte ein Jogger, der am Freitagmorgen in Höhe Südbrücke gelaufen ist, die Beamten um 9.30 Uhr. Er meint, B. gesehen zu haben - und zwar am Bismarckturm, in der Nähe des Wasserfalls. Doch das war nicht der einzige Hinweis auf den verurteilten Vergewaltiger: Ein Passant sagte aus, er habe ihn in der Bonner Innenstadt gesehen, ein weiterer vermutete B. in Bornheim-Merten.

Die Polizei ging allen Hinweisen nach, schnell war jedoch klar, dass es sich in der City und in Bornheim nicht um den Gesuchten handelte. Besonderes Augenmerk legten die Beamten auf die Rheinaue, bis 12.30 Uhr durchsuchten sie das Gelände.

Drei Mal sei der Zeuge dort an dem Verdächtigen vorbei gejoggt, sagte Polizeisprecher Robert Scholten. Zunächst habe er ihn nur von hinten gesehen und anhand der Statur - ungefähr 1,90 Meter groß und kräftig - vermutet, dass es sich B. handeln könnte. Als er erneut ihn erneut passierte, habe er das Gesicht sehen können - und festgestellt, dass der vor ihm stehenden Mann tatsächlich der entflohene Sträfling sein könnte, skizziert Scholten die Angaben des Zeugen.

Suche nach Peter B. in Bonn
13 Bilder

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Sofort durchsuchte die Bereitschaftspolizei das Gelände rund um Bismarckturm und Wasserfall, eine Hubschrauberbesatzung hatte das Geschehen aus der Luft im Blick. Außerdem wurden die über die Südbrücke fahrenden Straßenbahnen kontrolliert.

Bislang konnte der beschriebene Mann allerdings nicht gefunden werden. Deswegen weiteten die Polizisten ihre Suche auf die gesamte Rheinaue aus - links- und rechtsrheinisch. Gut 80 Polizisten waren in der Rheinaue im Einsatz, darunter auch Kräfte der Landeseinsatzbereitschaft.

Polizei geht nicht von Gefahrenlage aus

"Nach bisherigen Erkenntnissen gehen wir nicht von einer Gefahrenlage aus", betonte Scholten. Bei den guten Wetterverhältnissen habe die Hubschrauberbesatzung eine sehr gute Sicht. Und das auch in den dicht bewachsenen Ecken der Rheinaue, da viele Büsche und Bäume keine Blätter tragen. Nach einem Hinweis aus dem Hubschrauber war übrigens ein Mann kontrolliert worden. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht um die Person handelte, die der Jogger gesehen hatte.

Wie berichtet, ist der 58-Jährige am Mittwoch im Brauhaus "Früh" am Kölner Dom entkommen. Der Gefangene der Justizvollzugsanstalt Aachen ist nach wie vor auf der Flucht. Der hochgefährliche Sexualstraftäter sitzt seit 1991 ein - zunächst neun Jahre in Haft, anschließend in Sicherungsverwahrung.

Die Polizei warnt die Bevölkerung vor dem Mann. Er soll nach wie vor ein hohes Gewaltpotenzial haben, weswegen bei ihm auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet worden sei.

Augenzeugen: Peter B. konnte unbegleitet zum WC

Wie der Gefangene der Justizvollzugsanstalt Aachen aus dem Kölner Brauhaus fliehen konnte, ist bisher noch nicht umfassend geklärt. Augenzeugen berichteten dem WDR am Donnerstag, der 58-Jährige sei beim Gang auf die Toilette allein gewesen. Seine beiden Bewacher seien später hektisch durch die Gaststätte gelaufen und hätten dem Personal erklärt, dass sie einen Mann auf der Toilette suchten.

Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums hatte dagegen erklärt, der Straftäter sei in Begleitung eines der Justizbeamten zur Toilette gegangen. Nach Recherchen des WDR ist auch die Kölner Polizei offenbar nicht direkt über die Flucht des Schwerverbrechers informiert worden. Erst rund eine halbe Stunde nach dem Vorfall seien Beamte in dem Brauhaus eingetroffen.

Laut Justizministerium war B. einst wegen Raub, Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Er hatte in den 80er Jahren mehrere Frauen brutal vergewaltigt und Raubüberfälle begangen. Deswegen hatte er neun Jahre in Haft gesessen. Seit 1999 saß er in Sicherungsverwahrung. Sie soll die Allgemeinheit vor Tätern schützen, die ihre Strafe zwar verbüßt haben, aber noch als gefährlich gelten. Gutachter müssen das stets aufs Neue bestätigen. Viermal pro Jahr hat er das Recht auf Ausgänge in Begleitung von Wachpersonal. In den vergangenen Jahren hatte sich B. laut Justizministerium bei acht Ausgängen unauffällig verhalten.

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