Entscheidung des BGHs Strafmaß für Siegauen-Vergewaltiger wird neu verhandelt

Karlsruhe/Bonn · Das Landgericht Bonn muss erneut über das Strafmaß für den nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Bonner Siegaue verurteilten Täter verhandeln.

Was der 32-jährige Eric X. einer Studentin und deren Freund in der Nacht des 2. April 2017 in der Siegaue angetan hat, war ein Alptraum: Der Asylbewerber aus Ghana überfiel das zeltende Paar, beraubte und bedrohte es mit einer Axtsäge und vergewaltigte die junge Frau, während ihr Freund in Todesangst im Zelt bleiben musste.

Im Oktober wurde der 32-Jährige vom Landgericht zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine Opfer hatten ihm im Prozess als Zeugen gegenübertreten müssen. Und das müssen sie demnächst vielleicht erneut: Der Fall muss noch einmal vor Gericht aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise aufgehoben hat.

Wie der BGH am Mittwoch mitteilte, hat der 2. Strafsenat auf Revision des 32-Jährigen zwar den Schuldspruch und damit Eric X.'s Täterschaft bestätigt. Den Strafausspruch hingegen hoben die obersten Strafrichter der Bundesrepublik auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück.

Als Begründung erklärte der BGH: Das Landgericht habe aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung angenommen, „die die notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen. Das Landgericht ist gleichwohl von der uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen, da sich die Persönlichkeitsstörung nicht bei der Tat ausgewirkt habe“.

Termin der Verhandlung noch nicht bekannt

Das aber, so die BGH-Richter, „hätte der Darlegung bedurft, aufgrund welcher Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten das Landgericht von einer erheblichen psychischen Erkrankung des Angeklagten ausgegangen ist, um rechtsfehlerfrei zu begründen, warum diese Auffälligkeiten bei der konkreten Tatausführung nicht zum Tragen kamen“. Weil die 10. Bonner Strafkammer das jedoch nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe, müsse das neue Gericht die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut prüfen und ein neues, eventuell geringeres Strafmaß festlegen.

Eric X.'s Verteidiger Martin Mörsdorf erklärte dem GA: Für ihn sei völlig unverständlich gewesen, wieso der Gutachter im ersten Prozess zu dem Ergebnis gekommen sei, die schwere Persönlichkeitsstörung seines Mandanten habe keinen Einfluss auf die Tat gehabt. Auch vor Gericht und im Gefängnis hatte sich die Störung gezeigt.

Im Prozess hatte Eric X. ständig gepöbelt und im Gefängnis Beamte angegriffen. Im Februar hatte er in seiner Zelle Feuer gelegt. Dabei waren Beamte, aber vor allem er selbst so schwer verletzt worden, dass er im Gefängniskrankenhaus lange im künstlichen Koma lag. Inzwischen sitzt er wieder hinter Gittern – in Bielefeld.

Wann und vor welcher Bonner Strafkammer der Fall demnächst verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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