Wohnprojekt am Heizkraftwerk Stadtwerke verklagen ihre Mutter, die Stadt Bonn

Bonn · Die Stadtwerke Bonn haben ihre Drohung wahr gemacht: Sie haben im Zusammenhang mit einem Wohnungsbauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft zum Heizkraftwerk Nord in der Weststadt die Stadt Bonn beim Verwaltungsgericht Köln verklagt.

Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte sowohl den Eingang der Klage als auch den Antrag auf das Eilverfahren. Hintergrund: Die SWB fechten, wie berichtet, die von der Stadt im Sommer erteilte Baugenehmigung für ein Apartmenthaus mit 288 Wohneinheiten an, für das die Bauarbeiten bereits im Gange sind. Die SWB fürchten negative Folgen durch das Wohnprojekt, weil sich die Anforderung an den Immissionsschutz bei dem Kraftwerk in Zukunft verschärfen könnte.

Die Baugenehmigung sei ohne ihre Kenntnis erteilt worden, hatten die SWB in vertraulichen Unterlagen beklagt. Sollte die Kammer dem Eilantrag stattgeben, könnte es – noch bevor in der Hauptsache entschieden ist – zu einem Baustopp kommen. Dagegen könnte der Bauherr, die Commerz Real AG, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Projektentwickler ist das Kölner Büro Kreer Ingenieure.

Hatte sich das Ingenieurbüro zu Beginn der Bauarbeiten noch recht auskunftsfreudig hinsichtlich des Projekts auf dem ehemaligen Areal der Firma Frings an der Ecke Karlstraße/Nideggerstraße und Jonas-Cahn-Straße gezeigt, so gibt es sich jetzt zugeknöpft. Auf die Frage, wie sich das Unternehmen zur Klage der SWB verhalten werde und wie viele der Appartements vermarktet seien, hieß es seitens des Büros: „Kein Kommentar“. Auch von der Commerz Real AG, die rund 30 Millionen Euro in das Projekt investiert, gab es am Montag keine Stellungnahme.

Von den SWB hieß es auf GA-Nachfrage lediglich: „ Wir nutzen unsere Rechte als Nachbar, um unsere heutigen Interessen an dem Standort auch für die Zukunft zu schützen.“ Weiter wollte man sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) sagte dem GA: „Auch wenn der Vorgang zwischen 'Mutter' Stadt und 'Tochter' Stadtwerke ungewöhnlich ist, so handelt es sich doch um einen normalen Vorgang.“ Die Baugenehmigung sei aufgrund eines positiven Bauvorbescheids von 2012 genehmigungsfähig gewesen. „Es gab keinen Spielraum für die Entscheidung der Stadt“, so der OB. Im Übrigen seien 2012 sowohl die Planungssprecherrunde informiert als auch die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde des Heizkraftwerks einbezogen worden.

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