Nach geplatztem Verkauf Stadt will das Kleine Theater jetzt ausschreiben

Bonn · Jetzt wird sich zeigen, wie ernst es die bisherigen Interessenten mit ihrem Angebot meinen, das Kleine Theater in Bad Godesberg im nächsten Jahr zu übernehmen. Die Stadt will jetzt ein Interessenbekundungsverfahren durchführen.

Eine entsprechende Vorlage zur Beratung in den politischen Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Bad Godesberg liegt vor. Das letzte Wort hat der Stadtrat in seiner Sitzung Anfang Mai. Die Angebote können der Verwaltung zufolge bis Ende Juni eingereicht werden. Ziel ist es, möglichst nach der Sommerpause eine Entscheidung zu treffen. Wie berichtete, will Theaterchef Walter Ullrich (86), der den Betrieb vor 50 Jahren aufgenommen hat, Ende Juni 2019 den Stab abgeben. Dann läuft der Mietvertrag mit der Stadt aus, auch sollen ab dem Zeitpunkt die städtischen Zuschüsse für Kleine Theater von 80.000 Euro pro Jahr eingestellt werden.

Der Rat hatte vor einigen Wochen entschieden, das Kleine Theater auszuschreiben, nachdem Verkaufsverhandlungen mit einem Bad Godesberger Juristen gescheitert waren. Der potenzielle Käufer war nicht bereit gewesen , die im Rat festgelegten Konditionen für den Erwerb und Fortführung des Theaters zu akzeptieren. Unter anderem hätte er – anders als ursprünglich mit der Verwaltung besprochen – den damals festgelegten Kaufpreis von 410.000 Euro nicht mehr in zwei Raten entrichten können, sondern den Betrag auf einen Schlag zahlen müssen. Nachdem der Jurist zurückgezogen hatte, sprang auch die Kölner Theatermacherin Bettina Montazem ab, die den Betrieb des Kleinen Theaters mit dem Verein „Kleines Theater“ fortführen wollte.

In der Vorlage sind nun gewisse Eckpunkte für das Interessensbekundungsverfahren festgehalten, nach denen die denkmalgeschützte Villa – eine ehemalige Bürgermeister Villa – „vorzugsweise im Wege des Erbbaurechts bis zu 30 Jahren mit einem jährlichen Erbbauzins von mindestens 16.400 Euro vergeben werden soll.

Alternativ kann ein Kaufpreisangebot in Höhe von mindestens 410.000 Euro unterbreitet werden. Zahlbar ist die komplette Kaufsumme bei Vertragsschluss. Der Erbbaurechtsnehmer beziehungsweise Käufer muss zudem für die Dauer von 30 Jahren eine ausschließliche kulturelle Nutzung des Gebäudes sicherstellen – und zwar in den Bereichen Darstellende Kunst, Kabarett oder Kleinkunst.

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