Genehmigung von 1947 aufgetaucht Stadt toleriert die Gräber am Ako

Bad Godesberg · Die Stadt Bonn wird gegen das Aloisiuskolleg (Ako) kein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der über Jahrzehnte auf dem Gelände vorgenommenen Beerdigungen einleiten. Im September hatte sie gegenüber einem Anwalt von Missbrauchsopfern erklärt, dass eine Genehmigung für Bestattungen nicht vorliege.

Mittlerweile habe sich eine 1947 erteilte Genehmigung gefunden, wird der Kanzlei nun vom Amt für Stadtgrün mitgeteilt. Selbst wenn die in jüngster Zeit vorgenommenen Beerdigungen nach Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes rechtswidrig gewesen seien, sei eine eventuelle Ordnungswidrigkeit verjährt.

Zudem erführen Totenwürde und Totenruhe in der Rechtsordnung eine besondere Würdigung. Insofern werde der Gedanke an eine Umbettung nicht weiter verfolgt, so das Amt für Stadtgrün. Die Geschäftsführung der Aloisius gGmbH habe mitgeteilt, die Begräbnisstätte aufgrund einer Entscheidung der Ordensleitung in München nicht weiter zu betreiben. Dem GA sagte Geschäftsführer und Rektor Pater Johannes Siebner, er sei froh und dankbar, dass die Totenruhe gewahrt bleibe. Auf dem Gelände war noch 2010 der schwer belastete Ex-Schulleiter Pater Ludger Stüper beigesetzt worden.

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