Keine Fahrverbote für Bonn? Stadt schließt eigene Messungen nicht aus

Bonn · Was sind die Folgen der geplante Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Bonn? Werden Fahrverbote jetzt unwahrscheinlicher? Und was unternimmt die Stadt nun? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Ist die jüngste Nachricht aus Brüssel die entscheidende Wende im Streit um Fahrverbote für Bonn? Einiges spricht dafür, die Unwägbarkeiten sind jedoch noch zahlreich. Fest steht: Die EU-Kommission hat keine Einwände gegen eine Gesetzesänderung in Deutschland. Mit ihr würden Fahrverbote in Städten mit leichter Stickoxid-Grenzwertüberschreitung als nicht verhältnismäßig gelten.

Die Situation

In Bonn liegen die jüngsten Stickoxid-Werte an der Reuterstraße mit gemessenen 47 und am Belderberg mit berechneten 42 Mikrogramm jenseits der magischen Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Das Verwaltungsgericht Köln hat deshalb mit Wirkung zum 1. April auf beiden Straßen Fahrverbote verhängt.

Die Bundesregierung will das Bundesimmissionsschutzgesetz nun so ändern, dass Fahrverbote bei Werten zwischen 40 und 50 Mikrogramm als „unverhältnismäßig“ angesehen werden, weil der weiterhin geltende Grenzwert von 40 auch mit anderen Mitteln unterschritten werden könnte. Dies würde für Bonn ebenso gelten wie für aktuell 49 weitere Städte. Der Vorstoß aus Berlin sieht außerdem vor, dass Dieselautos mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb Stickstoffoxidemissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Erreichen lassen wird sich dies für viele Fahrzeuge nur durch eine geeignete Nachrüstung mit einem Stickoxidkatalysator.

Der Zeitplan

Hier wird es verwirrend. Das Bundeskabinett möchte die Novelle am liebsten vor der Sommerpause – also bis Juni – vom Bundestag verabschiedet sehen. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist das Gesetz nicht. Ebenfalls am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bekannt gegeben, dass es die Berufung des Landes NRW gegen die Bonner Fahrverbote im Mai erörtern und voraussichtlich im August entscheiden wolle. Bis dahin sind die beschlossenen Fahrverbote nicht rechtskräftig. Im Berufungsverfahren, so teilte das OVG mit, werde es auch um grundlegende Fragen gehen – etwa den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, um Grenzwerte, Messstellen und eben die beabsichtigte Änderung des Immissionsschutzgesetzes.

Was aber, wenn sich das Gesetz während des Berufungsverfahrens tatsächlich ändert? Um das zu beurteilen, erklärt eine OVG-Sprecherin auf Anfrage, müsste man erst einmal wissen, welchen Wortlaut das Gesetz letztendlich hat. Dass sich während eines laufenden Verfahrens die Grundlagen änderten, komme durchaus öfter vor. „Dies zu bewerten, ist dann Sache des Senats“, so die Sprecherin.

Die Reaktionen in Bonn

„Wir begrüßen, dass das OVG den Sachverhalt genau prüfen wird und es nun einen Zeitplan für das weitere Verfahren gibt“, sagt der städtische Beigeordnete Helmut Wiesner. Die Stadt, die Fahrverbote ablehnt, ist laut Wiesner in enger Abstimmung mit der Kölner Bezirksregierung, wo Fachbeamte gerade die Luftreinhaltepläne aktualisieren. Zudem rüsten die Stadtwerke ihre älteren Diesel-Busse mit Abgasfiltern nach, außerdem setzt die Stadt auf die Maßnahmen aus dem „Lead City“-Projekt, also den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Mit gewisser Spannung werden nicht zuletzt die neuen Jahresmittelwerte der Messungen und Berechnungen des Landes für die beiden betroffenen Straßen erwartet. Sollte sich im Extremfall zeigen, dass die Limits eingehalten werden, wäre Fahrverboten dort auch ohne verändertes Bundesgesetz die Grundlage entzogen.

Nicht geplant sind laut Wiesner derzeit eigene Schadstoffmessungen der Stadt, wie es sie bis 2010 gegeben hatte. Allerdings sagt der Beigeordnete auch: „Die Verwaltung schließt nicht aus, dass abhängig von den weiteren Entwicklungen ergänzende städtische Messungen zukünftig sinnvoll sein könnten.“ In München waren bei städtischen Messungen überraschend niedrigere Werte zutage getreten als bei den Untersuchungen des Landes. Hoffnung keimt derweil auch in den Reihen der Wirtschaft: Noch sei er zwar skeptisch und wolle den Richterspruch in Münster abwarten, sagt IHK-Geschäftsführer Stephan Wimmers. Aus Sicht der Kammer wünsche man sich das neue Bundesgesetz so wasserdicht, dass Fahrverbote in Bonn auszuschließen seien. Wimmers: „Sollte es hingegen doch zu Verboten kommen, bleiben wir bei unserer Forderung nach Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr.“

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