Nach Pfusch am Bau Stadt bleibt auf Kosten für Wasserschaden an Kita in Auerberg sitzen

Bonn · Obwohl es Pfusch am Bau war, bleibt die Stadt Bonn auf den Kosten für die Wasserschäden der Kita in Auerberg sitzen. 480.000 Euro kostete die Sanierung.

 Nach dem Ärger die Auszeichnung: Für ihre Gestaltung ist die Kita an der Warschauer Straße 2014 vom Land und der Architektenkammer NRW mit einem Preis als „Große Architektur für die Kleinsten“ ausgezeichnet worden.

Nach dem Ärger die Auszeichnung: Für ihre Gestaltung ist die Kita an der Warschauer Straße 2014 vom Land und der Architektenkammer NRW mit einem Preis als „Große Architektur für die Kleinsten“ ausgezeichnet worden.

Foto: Barbara Frommann

Es war Pfusch am Bau, und doch bleibt die Stadt Bonn weitgehend auf den Kosten sitzen. Nach einem massiven Wasserschaden in der Kindertagesstätte an der Warschauer Straße hat die Kommune vergeblich versucht, sich das Geld von beteiligten Baufirmen und einem Gutachter zurückzuholen. Der Schaden liegt nach Stadtangaben bei rund 480.000 Euro.

Der neue Kindergarten für 65 Mädchen und Jungen war im Dezember 2011 kurz vor der Fertigstellung, als man das Malheur entdeckte. Das Wasser stand zwei bis drei Zentimeter hoch in den Räumen. Der Gutachter, den die Stadt einschaltete, machte als Schadensursache zunächst einen Rückspülfilter aus, der noch keinen Abfluss hatte. Erst rund einen Monat später, so die Stadt in einer vertraulichen Vorlage für den Rat, entdeckte der Gutachter ein defektes Rohr unter dem Estrich – das wohl die eigentliche Ursache des Wasserschadens war.

Und der war erheblich. Im Bodenaufbau bildete sich Schimmel, der nur durch den Ausbau der Fußbodenkonstruktion inklusive Belag, Estrich, Fußbodenheizung und Dämmung entfernt werden konnte. Alle Zwischenwände mussten geöffnet werden, weil sich die Dämmung mit Wasser vollgesogen hatte. Sanitäranlagen mussten entfernt, Fliesen abgeschlagen werden.

Verhandlung ging mehrere Monate

Doch die Schadensersatzklage der Stadt gegen beteiligte Firmen und Fachplaner scheiterte schon vor Jahren, weil ihnen keine konkrete Verantwortung nachgewiesen werden konnte. Stattdessen bescheinigte das Landgericht Bonn dem Gutachter eine mangelhafte Leistung, weil er das kaputte Rohr unter dem Estrich zunächst nicht gefunden hatte. Laut Stadtverwaltung verschlimmerte sich dadurch der Schaden im Gebäude erheblich.

Nach dem Urteil versuchte die Stadt, sich an den Gutachter zu halten: In ihrem Auftrag drohte die Kanzlei Redeker Sellner Dahs dem Experten eine Schadensersatzklage über 400.000 Euro an. Mehrere Monate verhandelte man miteinander. Am Ende bot die Haftpflichtversicherung des Gutachters aber lediglich einen außergerichtlichen Vergleich über 15.000 Euro an. Und die Kanzlei empfahl der Stadt, diesen Vergleich zu akzeptieren: Denn das Risiko, dass Bonn einen Prozess verlieren könnte, sei hoch.

Es sei offen, ob dem Gutachter schuldhaftes Fehlverhalten nachgewiesen werden könne. „Entscheidend dürften hier mitunter Detailfragen im Sachverhalt sein“, schrieben die Anwälte. „Insbesondere zu der Frage, welche bereits bekannten Informationen dem Sachverständigen bei Beauftragung und im Rahmen des Ortstermins Ende Dezember 2011 zur Verfügung gestellt worden sind.“ Und so stimmte der Betriebsausschuss des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) dem Vergleich zu. Nur die Linkspartei, Bürger Bund Bonn und Allianz für Bonn sagten in der nichtöffentlichen Sitzung Nein; zwei Grüne enthielten sich.

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