Freizeitpark Bonn Stadt: Die Rheinaue darf nicht eingefroren werden

Bonn · Die Stadt hat in einem Schreiben an die Kölner Bezirksregierung ausführlich dargelegt, warum sie eine Eintragung der Rheinaue in die Denkmalliste ablehnt.

 Der Denkmalschutz in der Rheinaue bleibt umstritten.

Der Denkmalschutz in der Rheinaue bleibt umstritten.

Foto: Benjamin Westhoff

Unter anderem führt sie an, dass landschaftliche Veränderungen des Parks auch gegenwärtig kaum möglich sind. Beispielsweise müsste das Urheberrecht der Landschaftsarchitekten gewahrt bleiben. „Grundgestalt oder wesentliche Elemente des Parks sind nicht zuletzt über das Urheberrecht geschützt“, heißt es in den Ausführungen der Stadtverwaltung, die dem GA vorliegen. Aus diesem Grunde sollten „Entscheidungen über Nutzung und Veränderungen innerhalb des Bürgerparks Rheinaue bei der Bonner Bürgerschaft und ihrer Vertretung im Rat verbleiben“.

Was die Bedeutung für die Geschichte der Bundesrepublik anbelangt, sieht die Stadt den Rheinauenpark zwar als Zeichen für eine Aufbruchstimmung: „Es wird allerdings nicht gesehen, dass der Park analog zu den unter Denkmalschutz stehenden Regierungsgebäuden dieser Epoche, wie der Lange Eugen oder die Parlamentsgebäude, gebauter Ausdruck dieser unmittelbaren Regierungsfunktionen ist.“ Die besondere Bedeutung des für die Bundesgartenschau 1979 ins Leben gerufenen Bürgerparks könne die Verwaltung jedenfalls nicht erkennen. Ebenso stellt sie die Frage, ob ein Park, der im Laufe der Jahrzehnte stets weiterentwickelt worden sei, „überhaupt als Zeugnis festgeschrieben“ werden könne. Schließlich könne man einen Naherholungsraum kaum „einfrieren“.

Die Stadt sieht die Rheinaue durchaus als wichtiges städteräumliches Element, erkennt aber keine städtebaulichen Impulse, die von ihr ausgegangen wären. Es sei zwar eine Kulturlandschaft entstanden, aber nicht mit Weinbergen, Obstwiesen oder Gemüseanbaukulturen, wie es sie beispielsweise im Siebengebirge gebe. Das Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege erscheint der Stadt nur in Teilen plausibel und nicht ausreichend für eine Aufnahme in die Denkmalliste.

Die Denkmalpfleger sehen das anders. Zur ersten Stellungnahme der Stadt hatte Landeskonservatorin Andrea Pufke gesagt, die Argumente seien fachlich nicht ausreichend begründet. Sie hält die Unterschutzstellung des Parks für geboten. Entscheiden muss die Bezirksregierung. Stadt und viele Kommunalpolitiker befürchten, dass Veranstaltungen in einer denkmalgeschützten Rheinaue schwerer durchzuführen wären. Dies hatte Pufke auch im Planungsausschuss eingeräumt. Immerhin finden im Naherholungsgebiet regelmäßig Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen oder die Flohmärkte statt, der „Kunst!Rasen“ baut seit einigen Jahren sein Konzertgelände für einige Wochen nahe dem Posttower auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Erfolg bemisst sich an Taten
Kommentar zur Bonner Klimaplan-Bilanz Erfolg bemisst sich an Taten
Aus dem Ressort