Rechnungsprüfer rügen Städtisches Gebäudemanagement Stadt Bonn zahlte jahrelang zu viel fürs Putzen

Bonn · Nach Ansicht des Aufsichtsamts haben schwere Mängel im Städtischen Gebäude-Management zu der Auseinandersetzung geführt. Am 20. Januar trifft man sich vor dem Landgericht.

Nach einer schweren Panne im Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB) treffen sich die Stadt und der Dienstleistungskonzern Stölting am 20. Januar vor dem Landgericht. Das Gelsenkirchener Unternehmen fordert Nachzahlungen von rund 523.000 Euro, während Bonn im Gegenzug Rückzahlungen und Schadensersatz in Höhe von 226.000 Euro von Stölting verlangt. Gleichzeitig liegt den Kommunalpolitikern ein Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vor. Das Papier zeigt, welche gravierenden Fehler im SGB zu diesem vertrackten Rechtsstreit geführt haben.

Die Vorgeschichte: Stölting hatte seit Juli 2014 mehrere Reinigungsaufträge für rund 40 städtische Gebäude, vor allem Schulen und Kindergärten. Volumen: 3,37 Millionen Euro über vier Jahre. Doch fast ein Jahr lang, bis Mitte 2015, zahlte das SGB dem Konzern nach städtischen Angaben deutlich zu viel Geld – weil Sonn- und Feiertagszuschläge gewährt wurden, die in Wahrheit nicht angefallen waren. Der Stundensatz stieg dadurch von vereinbarten 16 auf satte 23 Euro pro Stunde (der GA berichtete).

Selbst als das SGB den Fehler nach einem Hinweis der Ratsfraktion der Linkspartei endlich bemerkte, bestand Stölting auf dem überhöhten Stundensatz. Die Stadt schlug dem zuständigen Ratsausschuss einen Vergleich vor, von dem Stölting deutlich profitiert hätte. Letzteres war in der vertraulichen Vorlage zwar nur für Eingeweihte erkennbar. Trotzdem schmetterten die Politiker den Vorschlag entrüstet ab und alarmierten das RPA. Im Mai 2016 stoppte Stölting seine Putzdienste für die Stadt. Die Ersatzfirma bekommt für ein Jahr 874.000 Euro. Da diese Notbeauftragung teurer ist als eine normale Ausschreibung, will die Stadt die Mehrkosten bei Stölting einklagen. Der Konzern bestätigt einen Rechtsstreit, äußert sich aber nicht zu Details.

Neuer USB-Stick kam nie an

Der Hintergrund:Ursprung der Panne war laut RPA-Bericht ein fehlerhafter Datenträger (USB-Stick) bei der Ausschreibung im Jahr 2012. Darauf befand sich das Stölting-Angebot, das dem SGB auch schriftlich vorlag – allerdings enthielt die digitale Variante in ihren Exceltabellen den überhöhten Stundensatz, so die Prüfer. Das SGB forderte bei Stölting einen überarbeiteten USB-Stick an. Der aber, schreibt das RPA, kam nie an. Stattdessen seien die Kalkulationstabellen des falschen Sticks auf dem SGB-Server gespeichert worden. Von dort werden die Daten in eine Auswertungsdatei exportiert, die Grundlage der Vergabe ist.

Mit dem Stundensatz von 23 Euro hätte Stölting den Zuschlag aber gar nicht bekommen dürfen. Seltsam: In der Auswertungsdatei tauchten laut Bericht die niedrigeren Kosten aus dem schriftlichen Angebot auf. Die Stölting-Daten seien wohl „manuell auf Basis der als Ausdruck vorliegenden Angebote nachträglich in der Auswertungsdatei erfasst worden“, schlussfolgern die Prüfer. Grundlage für die späteren Zahlungen an Stölting waren aber die überhöhten Stundensätze auf dem SGB-Server.

Keine Hinweise auf Korruption

Die Daten des fehlerhaften Sticks hätten laut RPA niemals auf dem SGB-Server landen dürfen. Das hätten sowohl der damalige Geschäftsbereichsleiter als auch der Abteilungsleiter und die Teamleiterin gewusst. Zwischen November 2012 und Mai 2015 hätte das SGB den Fehler zudem an verschiedenen Punkten bemerken müssen, kritisieren die Prüfer. Nur zwei Beispiele: Dass die Reinigung im selben Gebäude plötzlich 1456 Euro (42 Prozent) im Monat teurer sein sollte als beim Stölting-Vorgänger, dass die Stölting-Stundensätze bis zu 30 Prozent über dem Marktüblichen lagen – beim SGB merkte das laut Prüfbericht niemand.

Die Konsequenzen:Als Ursachen nennt das RPA „Probleme in der Aufgabenverteilung“, „unbekümmerten Umgang mit elektronischen Daten“ und „mangelhafte Umsetzung von Kontrollmechanismen“. Hinweise auf mögliche Korruption sieht es aber nicht. Entsprechend hat die Stadt auch keine Anzeige erstattet. Personelle Konsequenzen gibt es auch nicht.

Marion Duisberg, die das SGB kommissarisch leitet, schreibt in einer Stellungnahme ans RPA: Die „Fehlerhaftigkeit des Sticks“ sei „schlicht in Vergessenheit“ geraten. Das SGB folgt dem RPA-Rat, die Exceltabellen bei Ausschreibungen durch eine weniger pannenanfällige Datenbank zu ersetzen. Das passiert wohl noch 2017. „So sollen die umfassenden Datenmengen sicher verwaltet und bearbeitet werden“, erklärt Stadtsprecherin Monika Hörig. „Außerdem wird künftig ein externer Consultant die Ausschreibungsverfahren durchführen und die Datenbank im Auftrag der Stadt erstellen.“

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