Unterführung an der Poppelsdorfer Allee Stadt verbietet Alkoholverkauf am Kiosk

Bonn · Bei der Stadt Bonn gibt es Beschwerden über Betrunkene in der Unterführung zwischen dem Kaiserplatz und der Poppelsdorfer Allee. Dem Kiosk-Betreiber wurde gekündigt, er hat nun einen Anwalt eingeschaltet.

Weil sich immer mehr Betrunkene in der Unterführung zwischen Kaiserplatz und Poppelsdorfer Allee aufhalten, hatte sich Monika Lunge, die dort seit 17 Jahren einen Blumenstand betreibt, bei der Stadt Bonn beschwert.

Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen den Kiosk, an dem auch Alkohol verkauft wird. Seither hätten die Probleme in der Unterführung drastisch zugenommen, sagte die Blumenhändlerin. Die Verwaltung hat nun dem Betreiber des Kiosks – eine städtische Immobilie – den Mietvertrag gekündigt. Der Kioskbetreiber hat nach eigenen Angaben einen Anwalt eingeschaltet.

„Das Mietverhältnis mit dem Pächter des Kiosks wurde fristgerecht zum 30. Juni gekündigt“, sagte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann auf Nachfrage. Dem Kündigungsschreiben sei gleichzeitig ein Änderungsvertrag beigefügt worden. Demnach kann das Ladenlokal als Imbiss genutzt werden. Jeglicher Alkoholverkauf soll aber nach dem neuen Vertrag untersagt werden. „Nähere Angaben zu den Modalitäten des Vertrages können aufgrund der noch laufenden Verhandlungen nicht gemacht werden“, so Hoffmann. Der Mieter habe inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen bis 15. Juni in Aussicht gestellt habe. Die liegt nach Auskunft von Stefanie Zießnitz vom Presseamt jetzt vor, werde aber vom Rechtsamt noch ausgewertet.

Wie berichtet, hatte Lunge beklagt, sie und Passanten seien in jüngster Vergangenheit mehrfach vorwiegend von alkoholisierten Männern belästigt und angepöbelt worden. Irgendwann war es Lunge satt, sie wandte sich an den Bürgerausschuss. Das Ergebnis: Die Verwaltung sagte stärkere Kontrollen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu. Den Vorschlag Lunges, ähnlich wie im Bonner Loch im Bereich der Unterführung ebenfalls ein Alkoholkonsumverbot zu erlassen, hatte die Stadt verworfen. Allerdings wollte man stärker darauf achten, dass der Kioskbesitzer keinen Alkohol zum Konsum an Ort und Stelle verkaufe. Schließlich besitze er keine gaststättenrechtliche Konzession. Gebracht hat das offensichtlich bisher wenig.

Lunge und auch die örtliche Stadtverordnete Henriette Reinsberg (CDU), die sich ebenfalls für ein Alkoholverkaufsverbot dort stark gemacht hatte, zeigen sich erfreut, dass in den Streit Bewegung gekommen ist. „Wir werden sehen, wie die juristische Auseinandersetzung ausgehen wird“, meinte Reinsberg, „aber Hauptsache ist doch, dass die Stadt jetzt dagegen vorgeht.“

Für die Blumenhändlerin ist das Ganze nicht ohne Konsequenzen geblieben. So werde sie am Kiosk nicht mehr bedient. Aus diesem Grund verzichte sie auch darauf, wie früher morgens das Wasser für ihre Blumen beim Kiosk abzufüllen. Sie selbst hat keinen Wasseranschluss an ihrem Stand. „Ich denke, er wird mir das Wasser jetzt nicht mehr geben. Ich frage ihn auch nicht, weil ich mir keine Abfuhr holen will“, sagte Lunge. Zurzeit helfen ihr Anwohner aus, sagte sie. Sie seien alle froh, dass die Stadt nun etwas gegen die Zustände in der Unterführung unternehmen wolle.

„Neulich standen hier zwei Mädchen, die sich nicht getraut haben, durch die Unterführung zu gehen, weil sie voll von betrunkenen Männern war“, berichtete Lunge. Erst als einige Passanten dazu kamen, seien die Kinder mit ihnen weiter gegangen. „Um den Wasseranschluss kümmern wir uns“, sagte Reinsberg. Sie habe inzwischen die Stadtwerke Bonn kontaktiert, die eine Lösung suchten. Der Kioskbetreiber selbst zeigte sich gegenüber dem GA nicht gesprächsbereit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Nägel mit Köpfen
Kommentar zum Alkoholverkaufsverbot für einen Kiosk Nägel mit Köpfen