Wohnungsraum soll genutzt werden Stadt Bonn reagiert auf Leerstand

Bonn · Der Leerstand der Wohnungen in Bonn hat auf Facebook eine große Diskussion entfacht. Die Reaktionen der Bonner sind meistens negativ zu den 4597 leerstehenden Wohnungen. Die einhellige Meinung: "Die Wohnungen stehen leer und werden nicht saniert - da will ja keiner wohnen". Jetzt meldet sich auch die Stadt Bonn zu Wort und stellt eine neue Satzung vor. Die Besitzer von leerstehen Wohnungen sollen nun dazu veranlasst werden, die ungenutzten Wohnräume freizugeben.

Die Verwaltung hat nun, aufgrund der angespannten Situation auf dem Bonner Wohnungsmarkt, eine sogenannte "Zweckentfremdungssatzung" vorgelegt. Diese solle künftig verbieten, die Wohnungen leer stehen zu lassen - stattdessen sollen diese Wohnungen anderweitig genutzt werden oder sogar abgerissen werden. Der entsprechende Beschlussvorschlag liege zu Beginn der Beratungen dem Sozialausschuss am Mittwoch vor.

"Mit der Zweckentfremdungssatzung soll ausdrücklich keine systematische Kontrolle und Überwachung sämtlicher Wohnungen erfolgen", heißt es in der Erklärung der Stadt. "Vielmehr soll mit der Satzung bereits bekannten Leerständen sowie Anträgen auf Umnutzung oder Abbruch von Wohnraum nachgegangen werden."

Die Satzung solle zunächst auf fünf Jahre befristet werden und gelte für alle Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Ein- und Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen werden nicht erfasst.

Durch die Satzung werden die Besitzer von leerstehenden Wohnungen dazu aufgefordert, diesen Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. "Wer Wohnungen längerfristig leer stehen lassen möchte oder Wohnraum in Büroraum umwandeln will, benötigt dafür künftig eine Genehmigung", so die Stadt Bonn. Diese wird von der Stadt selbst erteilt. Bei Mieterwechsel, für Renovierungsarbeiten oder kleinere Sanierungen sei demnach ein Leerstand von bis zu drei Monaten erlaubt.

Wenn die Stadt eine solche Genehmigung erteilt, kann diese mit einer Ausgleichszahlung verbunden sein, da in diesen Fällen Wohnraum über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Diese kann sich einmalig auf bis zu 375 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche belaufen. Mit den Einnahmen soll an anderer Stelle preisgünstiger, öffentlich geförderter Wohnraum entstehen.

Nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen könnte der Stadtrat die "Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum" bereits in seiner Sitzung am 18. Juli verabschieden.

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