Urteil zu Kita-Beiträgen Stadt Bonn legt Beschwerde ein

Bonn · Kölner Richter halten Geschwister-Regelung der Stadt für nichtig. Eine Familie mit zwei Kindern hatte Gebühren zurückgefordert.

Die Stadt Bonn wird Beschwerde gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Kita-Beitragssatzung einlegen. Das teilte Udo Stein, Leiter des zuständigen Amts für Kinder, Jugend und Familie, auf Anfrage mit. Beschwerde deshalb, weil das Gericht in seinem Urteil keine direkte Berufung zugelassen habe.

Am Donnerstag erklärte der zuständige Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenberger, das Urteil ermögliche der Stadt durchaus, Rechtsmittel einzulegen: „Die Zulassung auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.“ Diese müsse beim OVG allerdings beantragt werden. Eine Berufung ohne Antrag sei nur in seltenen Fällen üblich.

Kölner Richter halten BonnerRegelung für unzulässig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat, wie berichtet, der Klage einer Familie stattgegeben, die juristisch gegen die Bonner Kita-Beitragssatzung 2014/15 vorgegangen war. Die ältere Tochter besuchte als Vorschulkind ein Jahr vor der Einschulung eine Kita. Ihr Bruder ging in dieselbe Einrichtung. Vorschulkinder zahlen grundsätzlich keinen Beitrag. Die Satzung der Stadt Bonn sieht aber Beiträge für das jüngere Geschwisterkind vor. Zu Unrecht, befand das Gericht. Mit einer Änderung des Kibiz habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass die Beitragsfreistellung für Vorschulkinder nicht Geschwisterregelungen aushebelt.

Die Kölner Richter halten die von der Stadt getroffene Rabattregelung, dass bei einem Vorschulkind automatisch für das jüngere Geschwisterkind zu zahlen ist, für unzulässig und erklärten die Satzung für nichtig. Die Klägerfamilie hatte Rechtsmittel gegen den Anfang 2013 zugestellten Beitragsbescheid eingelegt. Hintergrund war eine Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) im Sommer 2014, mit der Eltern besser gestellt wurden. In Bonn gilt inzwischen eine neue Beitragssatzung.

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