Prozess vor Arbeitsgericht Stadt Bonn kündigt Mitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

Bonn · Eine Mitarbeiterin der Bonner Stadtverwaltung soll Kunden im Dienstleistungszentrum gegen „Geschenke und Belohnungen“ bevorzugt haben. Es ging dabei etwa um Autohändler. Die Frau wehrt sich mit einer Klage.

Prozess vor Arbeitsgericht: Stadt Bonn kündigt Mitarbeiterin wegen Bestechlichkeit
Foto: Benjamin Westhoff

Nach 32 Jahren bei der Stadt Bonn hält eine Mitarbeiterin nun die fristlose Kündigung in der Hand. Der Vorwurf gegen die Frau, die im städtischen Dienstleistungszentrum gearbeitet hat, lautet auf Bestechlichkeit. Dagegen wehrt sich die Frau. Sie hat Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Am Montag trafen sich die Parteien vor der dritten Kammer zum Gütetermin.

Die Vorwürfe, die eine Vertreterin des Personalamts im Detail vorträgt, wiegen schwer: So soll die Mitarbeiterin „Geschenke und Belohnungen“ angenommen haben, unter anderem in Form von Kaffee und Süßigkeiten.

Sie soll mehrfach gegen die Datenschutzverordnung verstoßen und in der Zulassungsstelle, wo sie eingesetzt war, ausgewählten Kunden, darunter Autohändlern, vorrangig Termine gewährt haben. Einer der Händler habe sich mehrfach mit einigen Bechern „Kaffee to go“ für ihr Entgegenkommen bedankt; den Kaffee habe die Klägerin später an Kollegen verteilt.

Obendrein soll sie einen vertraulichen Vermerk für den internen Gebrauch über einen Autohändler an diesen per WhatsApp-Nachricht weitergeleitet haben. Auf Nachfrage des Richters, was denn im Vermerk stand, sagt die Personalamtsvertreterin: „Es handelte sich um einen Hinweis, dass der Umgang mit diesem Mann äußerst schwierig ist.“

Der Rechtsbeistand der Klägerin weist die Vorwürfe der Beklagten zurück: Keineswegs handele es sich bei seiner Mandantin um eine „Vielzahl von Fehlverhaltensweisen“, wie die Beklagtenseite vorgetragen hatte. „Es ist richtig, es gab zwei Verstöße gegen die Datenschutzverordnung“, räumt er ein. Seine Mandantin ergänzt: Es habe sich um zwei Schadensfälle gehandelt, die schnell reguliert werden mussten.

Der Anwalt ist überzeugt: „Die Kündigung ist ohnehin unwirksam.“ Denn die Vorwürfe seien per anonymer E-Mail schon im Oktober 2018 erhoben worden. Damals habe seine Mandantin ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten geführt. Auch sei das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet worden, das wiederum Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hatte.

Stadtsprecherin Monika Hörig erklärt dem GA auf Nachfrage: Die Kündigung sei erst am 10. Juli dieses Jahres erfolgt, da es sich zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorwürfe um anonyme, nicht weiter belegte Hinweise gehandelt habe, die ein arbeitsrechtliches Vorgehen zu diesem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt hätten. „Der Vorgang wurde unverzüglich der Staatsanwaltschaft übergeben. Eine interne Umsetzung der Mitarbeiterin erfolgte ebenfalls, um mögliche weitere Vorfälle auszuschließen.“

Nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse habe die Stadtverwaltung den Bericht unverzüglich ausgewertet und in der Folge das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nähere Angaben zum Bericht der Staatsanwaltschaft machte Hörig nicht. Von der Staatsanwaltschaft selbst war zu dem Fall am Montag nichts Näheres zu erfahren. Der Kündigungsschutzprozess wird im Dezember fortgeführt.

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