Ehemaliges Bonner Loch Stadt überprüft Alkoholverbot am Bahnhof in Bonn

BONN · Das Alkoholverbot rund um das ehemalige Bonner Loch steht auf dem Prüfstand. Neben den entstehenden Neubauten könnte sich auch ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts auf dessen Geltungsbereich auswirken.

Die Stadtverwaltung überprüft das Alkoholverbot rund um das ehemalige Bonner Loch. Hintergrund sind die entstehenden Neubauten gegenüber dem Hauptbahnhof und die damit einhergehenden räumlichen Veränderungen. Wie Stefanie Zießnitz aus dem städtischen Presseamt mitteilte, werde sich die Prüfung der gültigen Verordnung auf den "räumlichen Geltungsbereich" beziehen.

Ob sich ein neues Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts auf das begrenzte Alkoholverbot in Bonn auswirken wird, könne die Stadt Bonn noch nicht absehen. "Ohne die schriftlichen Urteilsgründe zu kennen, kann keine Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen auf Bonn abgegeben werden", sagte Zießnitz auf Anfrage.

Stadt analysiert Gerichtsurteil

Die Düsseldorfer Richter hatten ein Alkoholverbot in Duisburg für unwirksam erklärt. Es bezog sich allerdings - im Gegensatz zu Bonn - auf die gesamte Innenstadt. Die Weiträumigkeit des Verbots kritisierten die Richter ebenso wie einen fehlenden Nachweis, dass zuvor eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorgelegen habe.

Es sei allerdings nicht das erste Mal, dass Verordnungen über Alkoholverbote anderer Städte von den Gerichten für rechtswidrig erklärt worden seien, so Zießnitz. Die Verwaltung habe sich mit der speziellen Bonner Situation bei Erlass der Verordnung "sehr intensiv auseinandergesetzt und Lageberichte, Statistiken von Polizei und Stadtordnungsdienst sorgfältig ausgewertet - mit Blick auf Delikte, die typischerweise mit Alkoholkonsum einhergehen".

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