Prozess um Tod eines Bonner Polizisten Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Schützen

Bonn · Vor dem Landgericht Bonn hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren für den angeklagten Polizisten gefordert, der seinen 23-jährigen Kollegen Julian Rolf am 26. November 2018 mit einem Schuss in den Hals tödlich verletzt hatte.

Die Vertreterin der Nebenklage beschrieb es später als Grinsen. Mit ungläubiger Miene verfolgte der junge Mann, dessen Schuss aus der Dienstwaffe im Polizeipräsidium zum Tod seines Kollegen Julian Rolf geführt hatte, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung forderte Timo Hetzel am Dienstag. Damit wäre eine Aussetzung zur Bewährung unmöglich; das Höchstmaß für diese Option liegt bei zwei Jahren.

Im Kern glaubten Staatsanwaltschaft und Nebenkläger die Version des Angeklagten zum Tathergang nicht. Obwohl die einzelnen Punkte des von ihm vorgetragenen Ablaufs aufgrund der vorhandenen Spurenbilder nicht zwingend zu widerlegen seien, bliebe das Szenario einer versehentlichen Schussabgabe „in höchstem Maße unplausibel“ und widerspreche sämtlichen zuvor trainierten Automatismen, hatte Hetzel dargelegt.

Gegen den Angeklagten sprächen in Summe nicht viele, dafür aber umso gravierendere Gründe: „Es wird sein Geheimnis bleiben, warum er nicht einfach 'Peng' gesagt hat“, sagte der Staatsanwalt. Die Anklage wirft dem Schützen vor, seine Dienstwaffe in dem Glauben eine unscharfe Rotwaffe in Händen zu halten, auf den getöteten Kollegen gerichtet und abgedrückt zu haben.

Die Verteidigung blieb bei ihrer Version der versehentlichen Schussabgabe und plädierte auf ein mildes Urteil, bevor sich der Angeklagte unter Tränen mit einer Entschuldigung an die als Nebenkläger anwesenden Eltern des Getöteten richtete. Grundsätzlich besteht beim Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung Einigkeit. Und auch, was bis kurz vor dem Tatzeitpunkt geschah, ist unstrittig: Auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin-Hangelar absolvierten die Kollegen ein Anti-Terror-Training mit sogenannten Rotwaffen: Die lassen sich wie scharfe Waffen bedienen, sind aber ungefährlich und zur Sicherheit signalrot lackiert.

Im Zuge der Übung wurde auch auf uniformierte Trainer geschossen, die dabei die „Bösen“ spielten. Nach der Mittagspause kehrten die Beamten ins Polizeipräsidium nach Ramersdorf zurück, wo noch eine Rettungsübung mit den unscharfen Waffen auf dem Programm stand. Die Geschichte, die der Angeklagte über den weiteren Tathergang erzählt, weicht dann deutlich von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft ab: Er habe wie alle seine Kollegen die scharfe Dienstwaffe in seinem Spind gelagert und sie mit der rechten Hand entnommen. Mit der Linken habe er das Wertfach im Inneren und dann den Spind selber abgeschlossen. Weil die Waffe nicht richtig in das Holster eingerastet sei, habe er die Pistole, während er aus dem Umkleideraum in den davorliegenden Flur trat, wieder herausgezogen und vor seine Brust gehalten, um sie zu prüfen. Von einem Geräusch erschreckt, habe er dann nach dem Passieren der Tür versehentlich den Abzug gedrückt. Dass er dabei gegen viele zuvor trainierte Regeln verstoßen habe, sei ihm klar.

Gegen diese Version spreche eigentlich fast alles, war sich Staatsanwalt Hetzel sicher: Er hätte, um den 23-jährigen Kollegen in der beschriebenen Weise zu treffen, fast im rechten Winkel durch die Türe treten müssen. Auch sei es auffällig, dass er im Laufe der Vernehmung zunehmend einräumte, dass er die Waffe auch höher als in Brusthöhe gehalten haben könnte. Und nicht zuletzt habe er den ersten Zeugen gegenüber immer wieder eine Verwechslung mit der Rotwaffe angegeben.

„Ich weiß nicht, ob Sie auch nur ansatzweise verstanden haben, was für die Angehörigen wichtig ist“, sprach die Vertreterin der Nebenkläger in ihrer sehr emotionalen Stellungnahme den Angeklagten direkt an. Die Eltern und die Schwester des Getöteten wollten einfach nur die Wahrheit erfahren. Das sei der einzige Grund, warum sie an dem Prozess teilgenommen hätten, und dieses Bedürfnis erfülle er mit seiner Aussage nicht.

Der Prozesstag hatte am Dienstag mit der Befragung einer Spezialistin des Landeskriminalamts für die Untersuchung von Schmauchspuren begonnen. Sie räumte mit den von Gutachter Burkhard Madea am Montag geäußerten Bedenken hinsichtlich der Qualität eines Gutachtens ihrer Behörde auf: Eine Schätzung der Entfernung, aus der der Schuss abgegeben worden sei, sei anhand der untersuchten Kleidung des Opfers nicht möglich. Es fehle ein sogenannter „Abstreifring“. Dieser besteht aus Schmauchpartikeln im Schusskanal und kann gegebenenfalls Aufschluss über die Entfernung zwischen Schütze und Opfer geben. Wahrscheinlich seien solche Partikel durch die starke Blutung nach dem Schuss in den Hals weggewaschen worden.

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