Prozess in Bonn Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für Walid S.

Bonn · Im Prozess gegen den Angeklagten Walid S. hat die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung hofft auf ein milderes Urteil.

Die Coolness schien ein Stück weit gewichen: Während der Staatsanwalt sein Plädoyer hielt, und sechs Jahre Haft forderte, wirkte Walid S. leicht angespannt. Der Kaugummi, auf dem er an den beiden ersten Verhandlungstagen schier unablässig herumzukauen schien, war verschwunden. Es sah aus, als ob der Angeklagte etwas leise vor sich hinmurmelte. Im Verfahren gegen den durch den Fall Niklas bekannt gewordenen 23-Jährigen haben der Staatsanwalt und Verteidiger am Donnerstag die Plädoyers gehalten.

Auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Polizeibeamte und Beleidigung lautete die Anklage gegen den jungen Mann mit italienischer Staatsbürgerschaft und marokkanischen Wurzeln. Laut Staatsanwalt spreche gegen Walid S. insbesondere, dass er um die möglichen lebensgefährlichen Folgen seiner Tritte gewusst habe. Einerseits aus dem Niklas-Verfahren, andererseits aber auch, weil er in Italien die Kampfsportart Kickboxen praktiziert habe.

Laut Staatsanwalt habe Walid S. sich bislang nicht bei seinem Opfer entschuldigt und zudem während der beiden Prozesstage einen bewusst abweisend-unbeteiligten Eindruck hinterlassen, indem er unablässig Kaugummi gekaut und die Arme demonstrativ verschränkt gehalten habe. Zugute halten müsse man ihm, dass er sich geständig gezeigt hatte.

Verteidiger plädiert auf eine maximal dreijährige Strafe

„Das Wissen um die Gefahr war vorhanden“, bestätigte auch Verteidiger Martin Kretschmer. Nachdem er erneut betont hatte, wie unnötig die Taten seines Mandanten waren, plädierte er auf eine maximal dreijährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der 23-Jährige steht dieses Mal wegen mehrerer Vergehen vor Gericht. So soll er am 12. Januar diesen Jahres in einem Bonner Schnellrestaurant herumgepöbelt haben. Danach sei er geflüchtet und habe sich hinter einem Bauzaun versteckt, bevor die Polizei ihn dann in einer Tiefgaragenauffahrt stellen konnte. Bei seiner Festnahme soll er gewalttätigen Widerstand geleistet haben, ein Beamter wurde leicht verletzt. Außerdem steht noch der Vorwurf im Raum, er habe nach der Waffe eines der Beamten gegriffen.

Am 10. Februar soll S. einem am Boden liegenden Mann zweimal gegen den Kopf getreten haben. Wegen eines doppelten Kiefer- und eines Jochbeinbruchs sowie zweier lockerer Zähne musste das Opfer eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden. Im Verlauf der Beweisaufnahme hatten mehrere Polizeibeamte ausgesagt, sie hätten deutlich gesehen, wie Walid S. zu zwei Tritten ausholte, „mindestens einen“ davon hatte der Angeklagte eingeräumt.

Zu Beginn des Prozesstages hatte der Kammervorsitzende Josef Janßen zum Abschluss der Beweisaufnahme Volker Kunkel als Zeugen angehört: Als Richter hatte Kunkel den Prozess um den Tod von Niklas Pöhler geleitet, in dem Walid S. freigesprochen wurde. Zunächst verlas Janßen Teile des damaligen Urteils, in denen es unter anderem um die Feststellung der Todesursache, einem massiven Schädel-Hirn-Trauma, ging: Ein seinerzeit erstelltes Gutachten hatte ergeben, dass bei Niklas eine Aufbaustörung im Gewebe vorlag. Janßen wollte von seinem Kollegen wissen, ob die Tritte laut Gutachten auch ohne diese Vorschädigung hätten tödlich sein können. Ja, lautete die Antwort. Bereits am ersten Prozesstag hatte Janßen in diesem Zusammenhang geäußert: „Der Fall Niklas Pöhler hat gezeigt, was passieren kann, wenn jemand am Kopf getroffen wird.“

Die Gelegenheit, Reue zu zeigen, nutzte Walid S. dann doch noch. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich: Er müsse jetzt für seine unschönen Taten geradestehen.

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