Staatsanwalt ermittelt in Sachen Legionellen

Der abgesetzte Gebäudemanager Friedhelm Naujoks steht auch in diesem Fall im Visier. Es geht um die vor fünf Jahren gekaufte und schon wenig später stillgelegte Desinfektionsanlage an Bonner Schulen.

Bonn. Welche Rolle spielte der im Zuge des WCCB-Skandals abgesetzte Chef des städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, in der Affäre um die vor fünf Jahren gekauften und schon wenig später stillgelegten Desinfektionsanlagen an Bonner Schulen?

Diese Frage beschäftigt nicht nur den städtischen Umweltausschuss, der das Rechnungsprüfungsamt ins Spiel brachte, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Wie deren Sprecher bestätigte, läuft "gegen die Verantwortlichen der Stadt" ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung.

2005 kaufte die Stadt Bonn - offenbar auf Betreiben von Naujoks - eine Desinfektionsanlage der eco-Wasser GmbH aus Niedersachsen, um Legionellen in den Wasserleitungen des Konrad-Adenauer-Gymnasiums zu vernichten.

Die Anlage wurde eingebaut, und die Stadt erwarb noch zwei weitere Anlagen, die im Januar 2006 an zwei weiteren Schulen installiert wurden, ungeachtet dessen, dass die Verwaltung zwei Wochen vorher die erste Anlage nach alarmierenden Messungen stillgelegt hatte: Es waren Trihalogenmethane entdeckt worden, die als krebserregend gelten. Der Grenzwert von 0,05 mg/l war klar überschritten: Die Belastung lag zwischen 0,11 und 0,16 mg/l, wie eine SGB-Stellungnahme besagt.

Noch schlimmer war es an der Gesamtschule II in Bad Godesberg: Dort wurden 0,66 mg/l gemessen - etwa das Zwölffache der erlaubten Menge. Die Anlagen liefen nach Stadtangaben am Gymnasium 2 952 Stunden, an der Gesamtschule 384 Stunden. An der dritten Schule sei die Technik nicht in Betrieb genommen worden.

Eine Gesundheitsgefährdung bestand Experten zufolge zwar nicht. Aber: Laut Umweltbundesamt entspricht die anodische Oxidation (so arbeitet die Anlage) zurzeit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Und kürzlich teilte die Verwaltung mit, warum die Anlagen, die den städtischen Haushalt mit 48 000 Euro belasteten, nach wie vor nicht eingesetzt werden können: Die Inline-Elektrolyse, nach der die Anlage funktioniert, sei nicht aufgenommen worden in die Liste der Desinfektionsverfahren gemäß Trinkwasserverordnung.

Das aber war das Verfahren, an dessen Entwicklung der gelernte Ingenieur Naujoks in den 90ern mitgearbeitet hatte. Den Vorwurf, dass er wirtschaftliche Vorteile durch den Erwerb gehabt habe, hat Naujoks stets vehement bestritten.

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