Zweckentfremdungssatzung in Bonn Spezialeinheit überwacht den Wohnungsmarkt

Bonn · Die Stadt Bonn will Kurzzeitvermietungen künftig stärker unterbinden. Um die Zweckentfremdungssatzung durchzusetzen, sollen künftig Mitarbeiter der Stadt Bonn recherchieren, wer möglicherweise seine Wohnungen lange leerstehen lässt, um sie beispielsweise an Medizintouristen zu vermieten.

Ab Januar soll eine Spezialeinheit aus städtischen Mitarbeitern die Zweckentfremdung von Wohnungen verhindern. „Unsere „Task Force“ wird detektivische Arbeit leisten, um Verstöße beweissicher zu dokumentieren“, sagt Kurt Berger, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen. Diese Idee sei allerdings auch mit einer Menge Optimismus verbunden. Denn bisher scheiterte die Stadtverwaltung daran, geeignete Mitarbeiter für den Job zu finden. Die Stadt will trotzdem drei zusätzliche Stellen schaffen.

Im Herbst 2014 ist die Zweckentfremdungssatzung überarbeitet worden. Sie soll vor allem die durch den Medizintourismus ausufernden gewerblichen Kurzzeitvermietungen in Bad Godesberg verhindern. Seit dem Beschluss sei jedoch nicht viel passiert, gibt Berger zu. „Uns fehlt das Personal, um die Verstöße zu verfolgen“, erklärt er. Bisher wurden solche rechtswidrigen Privatvermietungen zu horrenden Preisen zwar registriert, aber nicht geahndet. Zwei Mitarbeiter auf 1,75 Stellen reichen laut Berger für mehr nicht aus. Und diese Stellen wurden auch erst nach Monaten besetzt. Offenbar, weil die unbeliebte Arbeit niemand machen will.

Nun hat die Stadt vorübergehend fünf Mitarbeiter dafür „bestimmt“, wie Berger es ausdrückt. Eine Frau und vier Männer aus dem Steueramt, den Bürgerdiensten, dem Bauordnungsamt, der Abteilung Wohnen und dem Jugendamt werden für die „Task Force“ abgezogen. Unter Abteilungsleiter Dieter Schubert sollen sie zunächst drei Monate intensiv vor Ort recherchieren. Danach werden die Ergebnisse ausgewertet.

Zudem sind drei weitere Stellen für die Task Force eingeplant, sodass sie im Laufe des Jahres 2017 insgesamt 4,75 Planstellen haben soll. Die bis dahin verpflichteten fünf Mitarbeiter sollen dann die Möglichkeit haben, wieder ihrer alten Tätigkeit nachzugehen – falls die geplanten Stellen für die „Task Force“ ausreichen. „Die Überprüfung der Zweckentfremdung ist mit viel Aufwand verbunden“, sagt Dieter Schubert.

Wohnungen müssten beispielsweise auf Internet-Plattformen wie Airbnb herausgesucht und beobachtet, Vermieter und Mieter befragt werden. Bei der Recherche soll sich die „Task Force“ auch in den Wohnungen umschauen, was rechtlich aber problematisch ist. Denn wird den Mitarbeitern der Zutritt verwehrt, benötigen sie einen gerichtlichen Beschluss, der wiederum mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. „Aber auch diesen Weg werden wir notfalls gehen“, erklärt Kurt Berger.

Seit 2013 hat die Stadtverwaltung 558 mögliche Fälle überprüft. Auf Abriss, Leerstand oder eine Nutzungsänderung entfielen 320, auf die Kurzzeitvermietungen 238 Fälle. Bußgelder, die laut Satzung bis zu 50 000 Euro betragen können, wurden dennoch nicht verhängt.

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