Prozess in Bonn Soldat soll Frau mit heißem Bügeleisen verletzt haben

Bonn · Ein Bundeswehrsoldat sitzt vor Gericht, weil er seiner Frau bei einem Streit ein Bügeleisen auf den Rücken gedrückt haben soll. Der Mann erzählt allerdings eine ganz andere Version der Geschichte.

Im Gegensatz zu dem Bundeswehrsoldaten auf der Anklagebank hat Schöffenrichter Gerd Kathstede die Sache mit der Erdanziehungskraft begriffen und weiß: Ein Bügeleisen fliegt nicht hoch, wenn es fällt. Und weil es somit auch nicht versehentlich jemanden im Rücken treffen kann, hat der 33-jährige Angeklagte seiner Frau am 5. Mai 2018 das heiße Eisen absichtlich auf den Rücken gedrückt, sie böse verbrannt und sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Am Mittag des Tattages war es zwischen dem Paar zu einem heftigen Streit gekommen, während die 26-Jährige gerade bügelte. Und plötzlich, so die Anklage, soll der Oberstabsgefreite ihr nicht nur mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen, sondern ihr auch das heiße Eisen so fest und lange auf den Rücken gedrückt haben, dass sie Verbrennungen ersten und zweiten Grades erlitt. Es kam zur Strafanzeige gegen den Soldaten, die 26-Jährige schilderte vor dem Ermittlungsrichter die Attacke, und gegen den 33-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Doch vor Gericht beteuerte der Mann, das Ganze sei ein Unfall gewesen. Das Bügeleisen sei vom Brett gefallen und habe seine Frau am Rücken getroffen. Auch habe er sie nicht mit den Fäusten traktiert, sondern sie versehentlich im Gerangel getroffen.

Bei dieser Geschichte blieb der Angeklagte und wähnte sich auf der sicheren Seite. Denn, so erklärte er: Seine Frau, mit der er wieder versöhnt sei, habe sich mit der Zeit davon überzeugen lassen, dass es ein Unfall gewesen sei. Und tatsächlich bestätigte die 26-Jährige im Zeugenstand seine Unfallversion.

Das aber wertete das Gericht als Falschaussage und verurteilte den bisher unbestraften Soldaten zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Denn dass der Soldat schuldig ist, steht für das Gericht fest, und es erklärte: Abgesehen davon, dass der Ermittlungsrichter als Zeuge aussagte, die 26-Jährige habe die Tat ihm gegenüber glaubwürdig geschildert, sprach ja auch noch die Sache mit der Erdanziehung gegen den Angeklagten.

So befand Richter Kathstede im Urteil: „Physikalisch ist es unmöglich, dass ein Bügeleisen nach oben fällt.“ Und wie man sehe, sei die 26-Jährige auch nicht kleiner als das Bügelbrett. „Und entsprechende Veränderungen der Gravitation wie Umkehr der Schwerkraft oder Änderung der Erdrotation sind für den Tattag nicht bekannt“, so der Schöffenrichter. Überdies spreche das Verletzungsbild gegen eine versehentliche Berührung durch das Eisen.

Möglicherweise, so der Richter süffisant, habe der Fall für den Soldaten auch dienstliche Konsequenzen: „Die bei ihm offenbar vorhandenen Schwierigkeiten in physikalischer Hinsicht könnten seiner Beschäftigung bei der Bundeswehr abträglich sein, da es dort gerade darauf ankommt, die Flugbahn von Geschossen unter Berücksichtigung der Erdanziehungskraft zu berechnen. Geht der Angeklagte weiterhin davon aus, dass Gegenstände nach oben fallen, wird er in Zukunft nur noch in den Boden schießen.“

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