Jugendamt in Bonn Sieben Kinder und Jugendliche im Ausland untergebracht

BONN · Auch das Bonner Jugendamt nutzt Auslandsaufenthalte als letztes Mittel, wenn es um Erziehungshilfe geht. Derzeit sind sieben Kinder und Jugendliche unter pädagogischer Aufsicht im Ausland untergebracht, teilt die zuständige Dezernentin Angelika Maria Wahrheit mit.

Im Vergleich zu insgesamt 1600 laufenden Erziehungshilfemaßnahmen in der Stadt seien dies lediglich Einzelfälle, "intensiv geplant und begründet". Nicht alle sieben haben Straftaten begangen, betont Wahrheit Generell zielten solche Maßnahmen aber auf Kinder und Jugendliche, die extrem verhaltensauffällig seien und bei denen alle anderen Versuche, Hilfe zu leisten, nicht gefruchtet hätten.

Mehrere Bedingungen müssen dabei erfüllt sein: Dass es in Deutschland keine andere Unterbringungsmöglichkeit als in einer geschlossenen Einrichtung gibt, der Junge oder das Mädchen nicht gruppenfähig ist, der Hilfeträger im Ausland überprüft und anerkannt wurde und die Maßnahme zeitlich befristet sowie mit dem Ziel der Wiedereingliederung in Deutschland erfolgt. Vorher läuft ein Konsultationsverfahren, bei dem das Bundesamt für Justiz die Maßnahme der zuständigen Zentralbehörde des Gastgeberlandes zur Genehmigung vorlegt.

"Manchmal hilft nur ein totaler Wechsel des sozialen Umfelds, um die Kinder und Jugendlichen aus ihren Verhaltensmustern zu lösen", erklärt Wahrheit. Sprache, Kultur, Sitten und Gebräuche - im fremden Land müssten sie lernen, ihren Betreuern zu vertrauen, um den Alltag zu bewältigen. "Die Erfahrung zeigt, dass die Jugendlichen im Rahmen eines längerfristig bewilligten Projektes die Sprache schnell lernen und sich auch ins Schulsystem sehr gut einfinden."

Die Aufwendungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für Hilfen zur Erziehung im Zuge der Jugendhilfemaßnahmen im Ausland beliefen sich 2014 auf 525.000 Euro. Darin enthalten sind unter anderem auch Taschengeldzahlungen von rund 50 Euro pro Monat pro Jugendlichem. Nicht berücksichtigt sind eventuelle Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern sowie Kostenbeiträge von Eltern.

Der Großteil der Maßnahmen spielt allerdings nicht im Ausland, sondern in Bonn. Begehen Kinder Straftaten, schaltet die Polizei in jedem Fall das Jugendamt ein. Bei Wiederholungstätern prüft die Behörde, ob die Familie Unterstützung bei der Erziehung braucht oder vielleicht sogar eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Dann kann es außerhalb der Familie untergebracht werden.

Sobald Mehrfachtäter mit 14 Jahren strafmündig werden, wird das Jugendamt im Zuge der Jugendgerichtshilfe aktiv. In bestimmten Fällen kann das Strafverfahren ohne Prozess eingestellt werden, wenn der Jugendliche bestimmte Auflagen erfüllt. Die werden bei den "Gelbe-Karte-Tagen" besprochen: Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft bestellen dabei junge Täter und ihre Erziehungsberechtigten ein, um über ihre Tat und mögliche Strafen zu reden.

Im Brennpunkt Tannenbusch hat die Stadt zudem Fallkonferenzen eingeführt, wie Wahrheit berichtet. Dabei setzen sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Schule, Jobcenter und Ausländerbehörde mit besonders auffälligen Jugendlichen und ihren Familien an einen Tisch. Wahrheit: "Dabei wird über mögliche Maßnahmen gesprochen, die sie auf Dauer festigen und vor weiteren Straftaten bewahren können."

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