Rentner akzeptiert Räumungsklage Sexualtäter vor die Tür gesetzt

BONN · Eine verurteilter Sexualstraftäter muss seine Wohnung räumen. Der Vermieter sieht den Hausfrieden gefährdet.

Die sexuellen Übergriffe auf zwei Kinder auf einem Spielplatz haben für einen 71 Jahre alten Rentner nicht nur strafrechtliche Konsequenzen: Anfang des Jahres war er vom Schöffengericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs im minder schwerem Fall zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Danach hatte seine Vermieterin, eine Wohnbaugesellschaft, ihm und seiner Ehefrau zudem fristlos gekündigt. Begründung: Sie sah durch die Anwesenheit des verurteilten Sexualstraftäters den Hausfrieden gestört. Mehrere Anwohner hätten sich beschwert und den Rauswurf gefordert. Sie fürchteten um die Sicherheit ihrer Kinder.

Vor einem Jahr hatte der Rentner zunächst einen vierjährigen Jungen und kurz darauf ein sechsjähriges Mädchen vom Spielplatz in seine Wohnung gelockt. Dort hatte er ihnen weis gemacht, dass sie krank seien und er bei ihnen rektal Fieber messen müsse.

Das Ehepaar weigerte sich jedoch, aus der Zwei-Zimmer-Wohnung auszuziehen - unter anderem deshalb, da der 71-Jährige sich strikt an die verhängten Auflagen halte. Ihm war auferlegt worden, eine Therapie zu absolvieren, den Spielplatz nicht mehr aufzusuchen und sich von allen Kindern fernzuhalten.

Jetzt sollte es vor dem Amtsgericht aufgrund einer Räumungsklage zum Prozess kommen. Kurz vor dem angesetzten Termin haben die Eheleute den Räumungsanspruch jedoch anerkannt.

Wie Gerichtssprecher Philipp Prietze mitteilte, wird der Mietrichter nun eine Frist festlegen, innerhalb derer die Beklagten aus der Wohnung ausziehen müssen.

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