Bonner Jugendstrafkammer Sexualtäter muss in die Psychiatrie

Bonn · Das Gericht stuft einen 22-Jährigen, der im vergangenen Jahr zwei Mädchen verfolgt und angegriffen hatte, als gefährlich ein.

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Für das Gericht gab es am Montag keinen Zweifel mehr: Der 22-jährige Angeklagte, der Ende vergangenen Jahres innerhalb von vier Wochen zwei junge Mädchen aus dem Bus verfolgt, gejagt, überfallen und sexuell attackiert hatte, stellt weiterhin eine Gefahr dar. Die 2. Große Bonner Jugendstrafkammer verurteilte den Mann, der an paranoider Schizophrenie leidet, wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen nicht nur zu drei Jahren und zehn Monaten Haft, sondern ordnete auch seine sofortige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

„In Ihrem derzeitigen Zustand können wir nicht verantworten, Sie frei herumlaufen zu lassen“, stellte Strafkammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil fest und hielt dem Angeklagten vor: Er habe zwar aufgrund seiner psychischen Erkrankung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, aber auch mit erheblicher krimineller Energie gehandelt. „Die Folgen Ihrer Taten sind für die Opfer der blanke Horror“, sagte Schmitz-Justen.

Hilfeschreie alarmierten Nachbarn

Vor Gericht hatte der 22-Jährige erklärt: Er habe beschlossen, sich Mädchen gewaltsam sexuell zu nähern, weil er habe testen wollen, ob die Stimmen in seinem Kopf recht hatten, als sie ihm immer wieder sagten, er sei schwul. Deshalb sei er auf die Jagd gegangen, „wie ein Tier der Beute hinterher“. Am 22. November hatte er eine 17-Jährige an der Bushaltestelle am Bertha-von-Suttner-Platz ins Visier genommen, sie in den Bus verfolgt und später auf deren Heimweg zu Fuß in Schwarzrheindorf gejagt, gepackt und sexuell genötigt. Erst als die Hilfeschreie des Mädchens einen Nachbarn alarmierten, flüchtete er.

Am 17. Dezember war er in Beuel zwei Freundinnen in den Bus gefolgt und nach der 15-Jährigen in Niederholtorf ausgestiegen. Auch sie hatte er gejagt, gepackt, sexuell genötigt und schließlich gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde. In Todesangst kämpfte sie gegen den Mann an. Er ließ erst von ihr ab und ergriff die Flucht, als sich ein Radfahrer näherte.

Als die 15-Jährige damals merkte, dass sie verfolgt wurde, rief sie ihre Freundin im Bus an, und die hörte über Handy die Hilfe- und Angstschreie des Opfers. Der Busfahrer, den sie um Hilfe bat, wies sie zunächst ab, alarmierte dann jedoch die Polizei, so der Richter. Ein anderer Fahrgast stieg mit dem Mädchen aus und fuhr mit ihr zusammen per Anhalter zurück und eilte der 15-Jährigen zu Hilfe. Polizisten fanden den 22-Jährigen wenig später in einem Gebüsch in der Nähe, wo er sich, so Richter Schmitz-Justen, „wie ein Tier verkrochen hatte“.

Was er den beiden Schülerinnen angetan hat, nannte der Richter „sehr, sehr schlimm“. Beide hätten Angst, abends vor die Tür zu gehen, fühlten sich nicht mehr sicher, hätten Alpträume. Auch für Eltern sei das, was der Angeklagte getan habe, der „reinste Horror“. Das Gericht hielt dem 22-Jährigen nun zugute, dass er ein rückhaltloses Geständnis abgelegt hatte. Aber das Gericht müsse davon ausgehen, dass er unbehandelt nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden dürfe.

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