Gerichtsprozess in Bonn Sextäter überfiel Frau auf Friedhof

Bonn · Eine 33-Jährige wurde auf einen Friedhof in Beuel von einem Mann überfallen und sexuell bedrängt. Nun wurde der Mann verurteilt, nachdem er eher zufällig nach der Tat entdeckt wurde.

 Symbolbild

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Foto: dpa

Was der Mann auf der Anklagebank am 3. August in Beuel einer 33-jährigen Frau angetan hat, nennt er inzwischen selbst „abscheulich“: Der 39-Jährige fiel die Frau, die auf der Gerhardstraße den Friedhof überquerte, von hinten an, warf sie zu Boden, würgte sie und verlangte Sex von ihr. Nun muss er hinter Gitter, denn die 1. Große Strafkammer verurteilte ihn wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Denn, so die Kammer: Er war zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt.

Die 33-Jährige hatte an jenem Abend gerade ihren Freund zur Bahnhaltestelle gebracht und war auf dem Heimweg, als der Angeklagte sie überfiel. Trotz ihrer Todesangst griff sie geistesgegenwärtig zu einer List: Nachdem er sie ausgezogen und sexuell berührt hatte, gab sie vor, einverstanden zu sein und schlug ihm vor, in ihre Wohnung zu gehen. Der 39-Jährige willigte ein. Auf dem Weg dorthin rannte sie davon und bat einen Mofafahrer um Hilfe. Der nahm sie mit, sie ging zur Polizei, und die suchte den Täter vergeblich.

Zwei Wochen später wurde er entdeckt – vom Opfer selbst: Die 33-Jährige saß mit einem Kollegen in einer Eisdiele am Kaiserplatz, als sie ihren Peiniger plötzlich im Schaufenster eines Geschäfts entdeckte – als Fensterputzer. Sie alarmierte die Polizei, der 39-Jährige wurde festgenommen und landete im Gefängnis. Im Prozess gab er alles zu und erklärte, wie sehr er bedaure, was er getan habe.

Weil er im Jahr 2000 eine ähnliche Tat begangen hatte – damals war er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden –, wurde er diesmal psychiatrisch begutachtet. Und die Sachverständige kam zu dem Ergebnis: Der 39-Jährige ist als nicht voll schuldfähig einzustufen, da er in seiner Intelligenz stark gemindert ist. Und das sei auch nicht therapierbar.

Somit stand der Strafkammer nur noch die Möglichkeit einer Haftstrafe als Maßnahme zur Verfügung, und die Frage war: Soll die, wie vom Verteidiger gefordert, zur Bewährung ausgesetzt werden angesichts der verminderten Schuldfähigkeit? Das aber, so entschied das Gericht am Ende, würde der Schwere der Tat mit den massiven Folgen für das Opfer nicht gerecht. Denn, so Kammervorsitzender Hinrich de Vries: „Für das Opfer war das eine Horrorsituation.“ Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt.

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