25-Jähriger kommt hinter Gitter Security-Chef verkaufte am Stadthaus in Bonn Drogen

Bonn · Mehr als vier Jahre Haft gibt es für einen 25-Jährigen, der in seiner Dienstjacke Drogen am Stadthaus verkaufte. In einem Video gesteht er den Handel und verhöhnt den Staat.

 Kanada legalisiert den Marihuana-Konsum, der deutschen Drogenbeauftragten Marlene Mortler ist das ein Graus.

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Foto: Daniel Karmann

Der junge Mann hat sichtlich gute Laune: Am Revers seiner Dienstjacke klemmt ein Mikrofon, um seinen Hals baumelt ein Sicherheitsausweis mit seinem Porträt. Der 25-Jährige steht im Foyer des Bonner Stadthauses und plaudert darüber, dass er hier drei Jahre lang Marihuana verkauft und sehr, sehr viel Geld gemacht hat.

Jetzt sei er Security-Chef, sagt er, schwenkt sein Handy, mit dem er das Video aufnimmt, kurz auf das Bürgeramt und lacht herzhaft. „Danke, deutscher Staat“, höhnt er schließlich, beleidigt sein Heimatland und zeigt lustvoll den Stinkefinger. Bei der Festnahme waren seine Mobiltelefone beschlagnahmt und das Selfie in Wort und Bild schließlich in den Akten gelandet.

Zwei Drogen-Verfahren gegen Stadthaus-Dealer

Das Video stand jetzt im Mittelpunkt von zwei Drogenverfahren gegen den Stadthaus-Dealer – und machte in beiden Fällen den Bonner Richtern keine gute Laune. Für seinen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln rund ums Bürgeramt war der Mitarbeiter einer Security-Firma, der schon zehn Vorstrafen gesammelt hatte, vom Amtsgericht Bonn zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Zu viel, meinte der Angeklagte und war in Berufung vor das Bonner Landgericht gegangen. Aber der Richter hatte sich zuvor das 35 Sekunden lange Video mit der „staatsfeindlichen Gesinnung“ angeschaut, und reagierte fassungslos. Eine solche Verhöhnung von Justiz und Rechtsordnung könne nicht geduldet werden, erklärte er. Statt einer Milderung oder Bewährung, wie der Angeklagte noch gehofft hatte, bekam er strafschärfend weitere vier Monate Haft obendrauf. Also: zwei Jahre und sechs Monate.

21 Monate Haft für Drogenhandel

Auch in einem zweiten Verfahren vor dem Bonner Amtsgericht gab es jetzt wenig Pardon – und kaum Verständnis für die subversive Haltung des jungen Mannes. Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in fünf Fällen wurde er zu weiteren 21 Monaten Haft verurteilt, auch ohne Bewährung. Der Angeklagte hatte diesmal geschwiegen. Auch zum „Skandalfilm“, der mindestens fünf Mal abgespielt worden war, verlor er kein Wort. Sein Verteidiger Sebastian Holbeck hatte Freispruch gefordert, weil der angebliche BTM-Handel nur von Aufnahmen aus Überwachungskameras in Tannenbusch abgeleitet worden war – und es keinerlei handfeste Beweise gebe.

Der im Film zu sehende „grün-braune Stoff in den durchsichtigen Tüten“ könne laut Holbeck auch Kräutertee gewesen sein. Dieses Argument hinterließ bei dem Amtsrichter indes keine nachhaltige Wirkung. Dem Angeklagten dürfte das Lachen vergangen sein: Insgesamt muss er mit vier Jahren und drei Monaten Haft rechnen. Allerdings sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger will sie bis zur Revision zum Oberlandesgericht Köln führen.

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