Juristen bereiten Teilklage vor Schadensersatzklage gegen Dieckmann rückt näher

Bonn · Der Bonner Stadtrat entscheidet am 28. Juni endgültig über den Schadensersatzprozess gegen Ex-OB Dieckmann.

Die Entscheidung fiel am Donnerstagabend kurz vor 22 Uhr: Mit Mehrheit gegen die SPD beschloss der Rat in nichtöffentlicher Sitzung, die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen mit der Prüfung einer Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal gegen Ex-OB Bärbel Dieckmann (SPD), Ex-Stadtdirektor Arno Hübner (CDU) und fünf weitere ehemalige städtische Mitarbeiter zu beauftragen.

Die Kanzlei soll zudem eine Teilklage gegen die sieben Personen vorbereiten. Die Kosten für den Auftrag bezifferte die Verwaltung bei einen angenommenen Aufwand von 200 Stunden auf bis zu 80.000 Euro.

Damit endet vorerst das Tauziehen um eine mögliche Klage gegen Dieckmann und Co. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Stadt Bonn in dem Schadensersatzprozess gegen Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und dessen damaligen Rechtsberater Ha-S. C. vertreten hatte, hatte die Erfolgsaussichten zunächst als „offen bis zweifelhaft“ bezeichnet, später – nach einem entsprechenden GA-Interview mit dem früheren Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer – eine Teilklage als „vernünftig“ eingestuft, sofern man sich grundsätzlich für eine Schadensersatzklage entschieden habe.

Den Zivilprozess gegen Kim hatte die Stadt verloren, weil das Gericht unter anderem nicht überzeugt war, „dass sämtliche vertretungsberechtigte Organmitglieder der Stadt keine Kenntnisse von der mangelnden Finanzkraft Kims hatten und einem Irrtum in Bezug auf dessen Bonität unterlegen sind“. Die Politiker glaubten deshalb, dass die Kanzlei, die im Kim-Prozess die Schuld am Bauskandal ausschließlich dem Investor zuschrieb, im Fall Dieckmann zu keiner wesentlich anderen Einschätzung kommen könne und setzten deshalb durch, eine andere Kanzlei mit der Prüfung der Schadensersatzklage zu beauftragen.

Den Ausschlag für diese Beauftragung gab nicht zuletzt die Kanzlei Redeker Sellner Dahs selbst. Sie hatte zur Überraschung mancher Politiker in einer weiteren Expertise festgestellt, dass für die „Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche“ der Stadt gegen Dieckmann „weitere beziehungsweise neue Anknüpfungspunkte“ bestünden. Als einen dieser Punkte nannte die Expertise: Die unterlassene Bonitätsprüfung des Ex-Investors Man-Ki Kim und dessen Firma SMI Hyundai durch Dieckmann oder Verantwortliche der Stadt könnte eine schuldhafte Pflichtverletzung begründen.

Denn: „Eine Überprüfung der Bonität vor Eingehung der ersten Nebenabrede zu dem Projektvertrag durch Frau Dieckmann, der als Oberbürgermeisterin die volle Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung oblag, ist nach ihrer Aussage unstreitig unterblieben.“ Weiter heißt es: Ein Anknüpfungspunkt für eine Amtspflichtverletzung sei die Unvollständigkeit der Vorlage für den Ratsbeschluss am 14. Dezember 2005, in dem Kim den Zuschlag als WCCB-Investor erhielt.

Auf der Liste der möglichen Beklagten stehen neben Dieckmann und Hübner auch der frühere städtische Gebäudemanager Friedhelm Naujoks und der damalige städtische Berater Michael Thielbeer. Bis auf Dieckmann hatte die Staatsanwaltschaft alle angeklagt. Das Verfahren gegen die Ex-OB hatte die Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt, die übrigen Verfahren hatte das Landgericht nach teils kurzen Prozessen gegen Geldauflagen beendet. Den höchsten Betrag – 150.000 Euro – musste Thielbeer zahlen. Er war unter anderem wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr angeklagt worden und soll für seine Investor-Empfehlung (SMI Hyundai) 300.000 Euro erhalten haben.

„Die Verwaltung wird der ausgewählten Kanzlei jetzt schnellstmöglich den Auftrag erteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen“, sagte Oberbürgermeister Ashok Sridharan am Freitag. Die Entscheidung, ob und gegen wen geklagt werden soll, wird in einer Ratssondersitzung am 28. Juni fallen. Denn: Am 30. Juni endet in allen Fällen die Verjährungsfrist.

Wie der GA erfuhr, soll Dieckmann Sridharan darum gebeten haben, im Rat am Donnerstagabend reden zu dürfen. „Das haben die Fraktionen, die der Oberbürgermeister über den Wunsch von Frau Dieckmann in Kenntnis gesetzt hat, abgelehnt“, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig auf GA-Nachfrage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort