Staatsanwaltschaft Bonn Schüsse auf Flüchtling: Keine Konsequenzen für Polizeibeamte

BONN · Die drei Polizeibeamten, die am 1. August 2015 neun Schüsse auf den Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft abgaben, müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, am Dienstag mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt eingestellt. Dem Sprecher zufolge haben die Ermittlungen ergeben, dass der Schusswaffengebrauch des Bonner Polizeibeamten und den zwei SEK-Beamten gerechtfertigt und geboten war. Zur nachhaltigen und dauerhaften Abwendung einer Gefahr für andere.

Wie berichtet, hatte ein 24-Jähriger Flüchtling aus Guinea am Abend des 1. August 2015 einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Er wurde damals von SEK-Beamten mit sechs Schüssen niedergestreckt, nachdem er zuvor einen Mitbewohner mit Messern attackiert und immer noch mit den zwei Messern in der Hand aus dem Fenster gesprungen und auf die Polizisten zugerannt war. Der 24-Jährige wurde aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung zur Tatzeit für schuldunfähig erklärt. Er kam in eine psychiatrische Klinik.

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