Prozess am Arbeitsgericht Bonn SWB kündigen Busfahrer wegen gefälschter Tickets

Bonn · Die Bonner Stadtwerke haben einem Busfahrer, der gefälschte Tickets verkauft haben soll, fristlos gekündigt. Der Mitarbeiter bestreitet den Vorwurf. Der Fall wurde nun am Arbeitsgericht Bonn verhandelt.

Mehr als 20 Jahre ist der Busfahrer bei den Stadtwerken Bonn (SWB) angestellt. Jetzt haben die SWB dem Mann fristlos gekündigt. Es soll Fahrgästen gefälschte Tickets verkauft und das Geld in die eigene Tasche gesteckt haben. Das bestreitet der Fahrer und hat beim Arbeitsgericht Bonn Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.

Ein Fahrgast hatte sich bei den Stadtwerken über jenen Fahrer beschwert. Der Mitarbeiter habe ihm ein Ticket verkaufen wollen, das er aus seiner Brieftasche anstatt aus dem Automaten am Fahrersitz gezogen habe. Das sei dem Fahrgast spanisch vorgekommen. Als er den Fahrer zur Rede stellte, habe dieser ihn übel beschimpft, berichtet SWB-Anwalt Nicolai Besgen während der Verhandlung.

Der Fahrgast informierte die Stadtwerke über den Vorfall. Daraufhin kaufte ein Testkunde bei dem infrage kommenden Mitarbeiter ein Ticket, und auch er erhielt den Fahrschein aus der Brieftasche des Fahrers. Ebenso ein nachfolgender Fahrgast. Die SWB fackelten nicht lange und schickten dem langjährigen Mitarbeiter die fristlose Kündigung ins Haus. Der Betriebsrat sei vorher angehört worden, habe sich aber zu dem Fall nicht äußern wollen, sagte Besgen. „Wir gehen davon aus, dass diese drei Tickets nur die Spitze des Eisbergs sind.“

Busfahrer bestreitet sämtliche Vorwürfe

So soll der Fahrer eine Rolle an sich genommen haben, auf der normalerweise die richtigen Tickets gedruckt werden. Er soll diese Rolle aber mit gefälschten Tickets bedruckt haben. Die mögliche Schadenssumme für die SWB bezifferte Besgen auf rund 1000 Euro. Weil es sich aus Sicht der SWB um eine kriminelle Tat handelt, hat das Unternehmen Strafanzeige gegen den Mitarbeiter erstattet.

Der Mann bestreitet vor Gericht sämtliche Vorwürfe. Er habe lediglich von einer Frau die Tickets zurückgekauft. Dabei habe er allerdings nicht gesehen, dass es sich um gefälschte Tickets handelte. Die Frau habe ihm gesagt, sie benötige die Fahrscheine nicht mehr, deshalb habe er sie zurückgenommen und sie anschließend an die nächsten Kunden weiterverkauft.

Einen Vergleichsvorschlag des Kammervorsitzenden lehnt der Kläger ab. Danach wäre er noch bis Ende des Jahres bei den SWB und bei voller Zahlung der Bezüge angestellt gewesen. Die SWB hätten zudem die Strafanzeige zurückgezogen. „Mein Mandant ist unschuldig“, begründete der Anwalt des Klägers das Nein zum Vergleich. Die Parteien treffen sich nun Ende Januar im Gericht wieder.

SWB-Sprecher Werner Schui sagte auf GA-Nachfrage, die SWB-Fahrer dürften Tickets nur dann zurücknehmen, wenn sie unmittelbar vorher bei ihnen vom Fahrgast erworben worden seien – etwa wenn der Kunde sich vertan habe. „In allen anderen Fällen können die Tickets nur im SWB-Kundencenter zurückgegeben werden. Das wissen unsere Fahrer auch.“

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