Haftstrafe für 55-Jährige Rollstuhlfahrerin klaute systematisch in Bonner Geschäften

Bonn · Trotz offener Bewährungen ging eine 55-Jährige Diebin mit ihrem Sohn in Bonn wieder auf Beutetour. Vor Gericht erhielt sie dafür die Quittung.

Diesmal ist der Mitleidsbonus, den die Frau im Rollstuhl zuletzt immer wieder von der Justiz erhielt, aufgebraucht: Die 55-Jährige, die schon zigfach wegen Ladendiebstahls zumeist zu Bewährungsstrafen verurteilt worden ist, muss hinter Gitter. Vergeblich hoffte sie am Dienstag in der Berufungsverhandlung vor dem Bonner Landgericht darauf, dass die 4. Strafkammer die Verurteilung des Amtsgerichts vom Januar zu acht Monaten Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen in eine Bewährungsstrafe abänderte.

Doch wie schon das Amtsgericht hält auch das Landgericht die Frau für eine unverbesserliche Diebin, die sich bisher von keiner Strafe hat davon abbringen lassen, wieder auf Beutetour zu gehen – und das im Rollstuhl. Sie geht dabei ausgesprochen planvoll und bestens ausgerüstet vor, wie die letzten beiden Fälle zeigen.

Dabei stand sie unter zwei laufenden Bewährungen, von denen eine sogar schon zwei Mal verlängert worden war, als sie mit ihrem Sohn am 21. Mai 2016 in einem Bekleidungsgeschäft in der Bonner City wieder zuschlug. Während der 31-Jährige mit zwei teuren Polohemden und zwei billigen T-Shirts in der Umkleidekabine verschwand, postierte sie sich davor in ihrem Rollstuhl. Dann reichte der Sohn ihr die Polohemden im Wert von 237 Euro aus der Kabine, die sie blitzschnell verschwinden ließ – in einer präparierten Tasche: Die war mit Alufolie ausgelegt, um den Alarm auszutricksen, den die Sicherheitsetiketten normalerweise auslösen.

Nachdem der Sohn die billigen T-Shirts zurückgelegt hatte, verließ das Paar das Geschäft und versilberte die Beute. Weil es so gut geklappt hatte, suchten sie zwei Wochen später dasselbe Geschäft wieder heim. Diesmal waren sie mit einem faustgroßen Magneten ausgerüstet, mit dem sie die Sicherheitsetiketten an zwei Polohemden für insgesamt 89,95 Euro lösten. Doch in diesem Fall kamen sie nicht davon: Ein Ladendetektiv stellte sie. Überdies wurden sie anhand von Videoaufnahmen als das Paar identifiziert, das schon zwei Wochen zuvor so raffiniert gestohlen hatte.

Angeklagte zeigt vor Gericht keine Reue

Mutter und Sohn wurden schließlich gemeinsam angeklagt. Als es am 8. August 2017 zum Prozess vor dem Amtsgericht kam, erschien nur der Sohn. Seine Mutter lag im Krankenhaus. Also wurde erst einmal nur er verurteilt – zu 1350 Euro Geldstrafe. Seine Mutter kam am 22. Januar nicht so glimpflich davon. Denn für die erheblich vorbestrafte 55-Jährige, die in der Vergangenheit schon insgesamt vier Jahre und acht Monate hinter Gittern verbracht hatte, fand das Amtsgericht keine Strafmilderungsgründe, zumal sie auch keine Reue zeigte.

Im Gegenteil. So hieß es im Urteil: „Sie präsentierte sich als gebrandmarktes Opfer, das von Ladendetektiven immer sofort erkannt wird.“ Weil die Taten eine „eingeübte und erprobte Handlungsstrategie“ zeigten, erkannte das Amtsgericht auch „ein System und keine Ausrutscher“ .

Das sah das Landgericht nun genauso und riet der Frau, ihre Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen. Sichtlich zähneknirschend folgte sie dem Rat und verließ in ihrem Elektrorollstuhl so eilig das Gericht, dass ihr Sohn, der den Prozess im Zuschauerraum verfolgt hatte, kaum hinterherkam.

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