Urteil nach Vergewaltigung Revision im Siegauen-Prozess eingelegt

Bonn · Nach der Vergewaltigung in der Siegaue wurde der Angeklagte vom Bonner Landgericht zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt.

Im Fall der Siegauen-Vergewaltigung hat der Verurteilte wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt. „Nun warten wir das schriftliche Urteil des Landgerichts ab und schauen dann in Ruhe, wie wir die Revision begründen“, sagte sein Verteidiger Martin Mörsdorf am Mittwoch. Über den Antrag muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Das Landgericht Bonn hatte am vergangenen Donnerstag den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar überfallen hatte, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus Baden-Württemberg mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23-jährige Frau.

Der 31-Jährige - ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana - wurde wenige Tage später festgenommen. Im Prozess bestritt er die Tat. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.

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