Kommentar zu Niklas P. Recht und Gesetz

Meinung | Bonn · Die Empörung ist groß – angesichts der brutalen Tat, die einen jungen Menschen das Leben kostete. Und auch verständlich angesichts der zunehmenden und immer massiveren Gewalt von Jugendlichen auf unseren Straßen.

Dass ein 17-Jähriger infolge einer solchen sinnlosen Gewalttat stirbt, macht zornig und den Ruf nach harten Strafen für die Täter nachvollziehbar.

Dazu kommen noch die Verunsicherung und die Angst, selbst nicht mehr sicher zu sein oder auch seine eigenen Kinder nicht schützen zu können. Und dennoch: Auch die Empörung hat ihre Grenzen. Nämlich dort, wo Recht und Gesetz gefragt sind – und eingehalten werden müssen.

Denn ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Straftaten und auch die Täter, die sie begangen haben, gerecht beurteilt; und die Richter ohne Zorn und ohne Ansehen der Person ihr Urteil fällen.

Bauchgefühle dürfen dabei kein Leitfaden sein. Und sind es glücklicherweise in unserem System auch nicht. Denn wären sie es, könnte niemand mehr sicher sein, und der Rechtsstaat hätte seinen Namen nicht verdient.

Dass die Staatsanwaltschaft und auch das Jugendgericht den Vorwurf von Totschlag in Körperverletzung mit Todesfolge geändert haben, ändert nichts daran, mit was es die Justiz zu tun hat: mit einer Tat, die einen Menschen das Leben gekostet hat. Eine Tat, die erschreckend ist und bestraft wird, wenn der Täter gefunden und vor Gericht gestellt wird.

Denn vor allem eines bedeutet diese veränderte rechtliche Bewertung nicht: dass dem Opfer keine Gerechtigkeit zuteil werden wird. Denn schließlich ist die Höchststrafe im Erwachsenenstrafrecht für Körperverletzung mit Todesfolge wie auch bei Totschlag 15 Jahre Haft.

Was für die Angehörigen viel schlimmer sein dürfte als diese veränderte Bewertung der Tat, ist wohl vor allem das Warten darauf, dass überhaupt ein Urteil gefällt wird. Damit sie endlich zur Ruhe kommen.

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