Videoüberwachung in Bonn Ratsfraktionen sehen OB-Vorstoß kritisch

Bonn · Wird Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) mit seiner aktuellen Ratsvorlage zur Videoüberwachung in Bonn eine Bauchlandung hinlegen? Mit seinem Plan, Überwachungskameras an Straßen und Plätzen aufzustellen, stößt er jedenfalls auf Widerstand im Stadtrat.

Sridharan will erreichen, dass die Kommune künftig auch selbst entscheiden kann, wo Videokameras installiert werden dürfen (der GA berichtete). Weitere Details zur Umsetzung müssten noch geprüft werden, sagte er dem GA am Freitag. „Dazu bedarf es erst einmal einer Gesetzesänderung.“ Aber: Außer seinen eigenen Parteifreunden, dem Bürger Bund Bonn (BBB) und der Allianz für Bonn (AfB) lehnen alle anderen Fraktionen im Rathaus derzeit seinen Vorstoß ab oder sehen ihn zumindest kritisch. Auf Unmut stößt zudem, dass die Stadt dann auch in der Obdachlosenszene Kameras anbringen lassen will.

Zu den Kritikern zählen auch Grüne und Liberale, die mit der CDU die Ratsmehrheit bilden. Grünen-Sprecher Peter Finger betonte, er gehe davon aus, dass seine Fraktion der Ausweitung der Kompetenzen in Sachen Videoüberwachung auf die Stadt nicht zustimmen werde. Er monierte außerdem, dass der OB die Jamaika-Koalition im Vorfeld nicht eingebunden habe. „Das ist unprofessionell.“

In die gleiche Kerbe schlug Werner Hümmrich (FDP): „Ich bin sehr unglücklich, dass der OB in dieser brisanten Angelegenheit so vorprescht“, sagt der Fraktionsvorsitzende. Zwar habe Sridharan angekündigt, diese Forderung stellen zu wollen. „Mit uns abgesprochen hat er das aber nicht.“ Die Sorge für die Sicherheit sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, sprich der Polizei, so Hümmrich; er halte es daher „nicht für klug, diese Aufgabe auch auf Kommunen zu übertragen“.

Die CDU habe sich dagegen immer schon für eine Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen, betonte Fraktionsgeschäftsführer Georg Fenninger. Sie begrüße und unterstütze deshalb den Vorschlag des OB. „Unglücklich“ formuliert finde aber auch er den Passus mit den Obdachlosen. „Da handelt es sich sicher um ein Missverständnis.“ Bärbel Richter (SPD) hält von der Forderung Sridharans rein gar nichts. „Da verlasse ich mich doch lieber auf die Polizei.“ Die Kommune müsse andere Maßnahmen ergreifen, etwa Plätze und Straßen besser ausleuchten. Für Jürgen Repschläger von den Linken ist der Vorstoß Sridharans „Wahlkampfgetöse“: „OB und Politik sollten darauf verzichten, anlässlich anstehender Wahlkämpfe die Persönlichkeitsrechte einer vorgeblichen Sicherheit zu opfern.“

„Zu der ausschließlich politischen Diskussion außerhalb der Polizei äußern wir uns nicht“, sagte der Bonner Polizeisprecher Robert Scholten. Man wolle den Vorstoß nicht bewerten, da der Prozess noch nicht abgeschlossen sei, hieß es vom Deutschen Städtetag. Bei der Kreisgruppe Bonn der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet man den städtischen Vorstoß dagegen positiv. „Dem Gerede über mehr Sicherheit müssen Taten folgen“, unterstrich der Vorsitzende Udo Schott.

Es sei wichtig, dass die Sicherheitsbehörden mehr Kontrolldruck aufbauten. Eine Möglichkeit sei, an den richtigen Orten Videobeobachtung durchzuführen. Es gebe aber hohe gesetzliche Hürden, die gesenkt werden müssten. „Diese Rahmenbedingungen sollten ausgeweitet werden“, forderte Schott. Wichtig sei es, keine Attrappen zu installieren, sondern Kameras, deren Bilder von Fachleuten überwacht würden. Dann seien Kameras sowohl in der Strafverfolgung als auch präventiv sinnvoll.

Das bestätigte ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei. Die Behörde hat insgesamt zehn Kameras in der Stadt installiert, alle an Standorten in und um die Altstadt, die Kriminalitätsschwerpunkte laut Polizeigesetz sind. „Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Straftaten frühzeitig zu erkennen, und zu verhindern, dass sie schlimmere Ausmaße annehmen“, erläuterte der Sprecher.

Damit habe man seit vielen Jahren gute Erfolge erzielt. Aber auch zur Strafverfolgung könnten die Aufnahmen genutzt werden. Ebenso positiv sei das Lichtkonzept, dass Polizei und Stadt erarbeitet hätten. Es sei möglich, bei bestimmten Anlässen „das Licht hochzuschalten, so dass auch dunkle Ecken ausgeleuchtet werden“.

„Aufgrund des beeinträchtigten Sicherheitsgefühls der Bevölkerung vielerorts ist es notwendig, die rechtlichen Bedingungen in NRW für die Videobeobachtung auf den Prüfstand zu stellen“, erklärte Hermann-Josef Borjans, Sprecher des Bunds Deutscher Kriminalbeamter. Örtlich könne sicherlich auch durch Kommunen eine präzise Analyse von gefährlichen Orten vor Ort abgegeben werden – in Zusammenarbeit mit der Polizei.

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