Tödlicher Schuss in Bonn Prozessauftakt im Fall von getötetem Polizisten

Bonn · Nach einem tödlichen Schuss auf den Polizisten Julian Rolf im Polizeipräsidium in Ramersdorf hat an diesem Donnerstag um neun Uhr der Prozess gegen einen jungen Polizisten vor dem Bonner Landgericht begonnen.

Seit Donnerstag wird vor der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht der Fall um den von einem Kollegen getöteten Polizisten Julian Rolf verhandelt. Der Prozessauftakt erfolgte um neun Uhr. Vor Prozessbeginn wies Christoph Arnold, der Verteidiger des Angeklagten, noch einmal auf einen aus seiner Sicht bedauerlichen Ermittlungsfehler hin. Dabei geht es um die Größe seines Mandanten.

Der angeklagte 23-Jährige ist laut Arnold 1,85 Meter groß. Die Ermittler hingegen seien ohne weitere Prüfung von den Angaben in dessen Personalausweis ausgegangen. Dort seien nur 1,75 Meter vermerkt. Die Größe spiele aber bei dem in der Anklage angenommenen Szenario eine zentrale Rolle.

Die Staatsanwaltschaft geht nach ihren Ermittlungen davon aus, dass der 23-Jährige vor einem Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium mit einer Dienstwaffe auf seinen Kollegen geschossen hat. Er habe dabei angenommen, eine nicht scharfe Trainingswaffe – eine sogenannte Rotwaffe – in den Händen zu halten. Weil er bei diesem Tathergang die Waffe relativ hoch halten musste – der Getötete maß 1,95 Meter –, sei der bei der Obduktion festgestellte, fast waagerechte Einschusskanal zustande gekommen.

Wenn sich der Schuss hingegen – wie vom Angeklagten angegeben – bei der Überprüfung seiner nicht richtig im Holster eingerasteten Dienstpistole gelöst hätte, wäre ein steilerer Einschusswinkel die Folge gewesen, so die Argumentation der Anklage. Der 23-Jährige hätte dazu seine Waffe ja nicht so hoch halten müssen.

Weil sich der Größenunterschied zwischen Täter und Opfer aber von den zuvor angenommenen 20 auf nur noch zehn Zentimeter reduziert habe, sei auch die Argumentation der Anklage zusammengebrochen, denkt Arnold. Es sei schade, dass es zu so einem Ermittlungsfehler kommen musste: Da die Größe des Angeklagten zentrale Bedeutung habe, hätte seiner Meinung nach zumindest einmal nachgemessen werden müssen.

Die beiden Kollegen hatten Ende November 2018 den ganzen Tag lang bei einem Training auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin mit nicht scharfen Waffen geübt. Nachmittags stand dann ein weiteres Training im Ramersdorfer Polizeipräsidium an – diesmal aber mit scharfen Dienstwaffen. Auf dem Flur des Präsidiums löste sich ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten. Die Kugel durchschlug den Hals von Julian Rolf, der am 10. Dezember an den Folgen der Verletzung starb.

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