Bonner Physiotherapeut vor Gericht Prozess um heimliche Affäre auf Rezept

Bonn · Eine Physiotherapeutin verklagt ihren Kollegen auf Zahlung für manuelle Behandlungen. Dieser behauptet, dass es sich um rein amouröse Besuche gehandelt habe.

Der Fall war delikat: Eine Physiotherapeutin hatte einen Kollegen auf Zahlung von vier Behandlungen verklagt, was der jedoch ablehnte mit der Begründung: Hinter den vier aufgelisteten manuellen Therapien verberge sich eine heimliche Affäre auf Rezept, und mit der Rechnung wolle die Ex-Geliebte die Liebschaft nur vor ihrem Mann verschleiern.

In der mündlichen Verhandlung versuchte der Amtsrichter vergeblich zu klären, was im Mai und Juni vergangenen Jahres zwischen den beiden im Behandlungszimmer tatsächlich passiert war. Und weil die beiden sich auch nicht gütlich einigen wollten, fällte er ein Urteil. Er wies die Klage der Physiotherapeutin ab und befand: Es steht Aussage gegen Aussage, und ihr sei es nicht gelungen nachzuweisen, die physiotherapeutischen Leistungen zu Gunsten des Beklagten erbracht zu haben.

Um die 185,28 Euro, die die 34-Jährige von dem Ex-Geliebten forderte, kann es in der Tat wohl kaum gegangen sein. Und auch sie gab im Prozess die heimliche Affäre mit dem Beklagten zu, den sie auf einer Physiotherapeutentagung kennengelernt hatte. Und es sei, so versichert sie, allein dem Alkohol geschuldet, was schließlich passiert sei. Weil der Mann Knieprobleme gehabt habe, sei er dann zu ihr zur manuellen Behandlung gekommen, und dabei sei es beim ersten Mal auch geblieben. Auch bei den drei anschließenden Terminen habe sie sich erst einmal nur um sein Knie gekümmert, bis sich daraus dann mehr entwickelt habe. Im Übrigen müsse sie gar nichts verschleiern, denn sie habe ihrem Mann alles gestanden.

Doch ihr Bonner Kollege schilderte die amourösen Besuche in der Praxis anders: Er habe für die Treffen sogar seine physiotherapeutischen Termine bei einem anderen Kollegen abgesagt, um das nötige „Zeitfenster“ zu haben. Das Privatrezept für zehn Behandlungen, auf das sich die 34-Jährige jetzt berufe, habe er ihr nur aus einem Grund gegeben: Für den Fall, das ihr Mann überraschend auftauche und sie zur Rechenschaft ziehe. Zum Beweis für die Affäre legte er eine von seiner Frau damals fotografierte Handynachricht der Klägerin vor, in dem es um ein Alibi für eines der heimlichen Treffen ging. Mit dem Urteil ist der Fall nun juristisch abgeschlossen.

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