Mehrere Verletzte in Bonn Prozess nach Unfall am Verteilerkreis gestartet

Bonn · Nach einer Halloweenparty in Köln wollte ein 23-Jähriger drei 19-jährige Freundinnen zurück nach Bonn bringen. Die Fahrt endete an einem Baum am Verteilerkreis. Jetzt startete der Prozess gegen den Unfallfahrer.

 Auf dem Potsdamer Platz raste der heute 23-Jährige mit seinem Mercedes gegen einen Baum. Nun steht er vor Gericht.

Auf dem Potsdamer Platz raste der heute 23-Jährige mit seinem Mercedes gegen einen Baum. Nun steht er vor Gericht.

Foto: Jens Kleinert

Nach einer fröhlichen Halloweenparty in der Kölner Lanxess-Arena freuten sich die drei 19-jährigen Freundinnen, als ein 23-jähriger Kölner sie morgens gegen 4.30 Uhr zurück nach Bonn bringen wollte. Doch die Fahrt endete in einer Katastrophe. Auf dem Bonner Verteiler raste der Fahrer gegen einen Baum, alle vier wurden verletzt – teils schwer. Wegen fahrlässiger Körperverletzung steht der 23-Jährige nun vor dem Bonner Amtsgericht.

Sichtlich verlegen sitzt er auf der Anklagebank und windet sich bei den Fragen nach dem Tempo, mit dem er über die A 555 fuhr. Denn die jungen Frauen werfen ihm vor, gerast und viel zu schnell auf den Verteiler zugefahren zu sein. Fast 250 Stundenkilometer sei er teilweise gefahren und habe stolz erklärt: „Guckt mal, wie schnell ich fahren kann.“ Doch er versichert nun: Der Wagen fahre maximal 220, aber so schnell sei er nicht gewesen. Und den Bonner Verteiler kenne er nicht. Die Richterin hält ihm vor: Es gebe genügend Hinweise darauf, dass man das Tempo erst auf 80, dann auf 60 reduzieren müsse.

Was genau passiert sei, wisse er nicht mehr, sagt der Angeklagte: „Ich bin gefahren, dann war irgendwie Schluss und das Auto außer Kontrolle.“ Er habe gebremst, aber das habe nicht so richtig geklappt. Dann sei alles voller Qualm gewesen, er habe geschrien, alle sollten raus. Eines der Mädchen zog er raus, aber das weiß er nicht mehr. Erst im Krankenhaus kam er zu sich. „Es war ein Schock“, sagt er. Seine Mutter habe geweint, im Jahr zuvor sei sein Vater als Fußgänger tödlich verunglückt, und seine Mutter habe ihn immer zur Vorsicht ermahnt. Sein vierter Lendenwirbel war gebrochen, er musste operiert werden. Sein rechtes Bein ist noch taub.

Zwei Mädchen erlitten schwere Prellungen und Gehirnerschütterung, die dritte hatte innere Blutungen, erlitt einen Milzriss, eine Lungenquetschung und eine Muskelverletzung am Arm, die sie noch stark beeinträchtigt. „Es ist ein großes Glück“, sagt die Richterin, „alle sind noch lebendig.“ Davon sei nicht auszugehen gewesen beim Anblick des Wagens. Als Zeuginnen erklären die drei: Der 23-Jährige sei gerast. Man habe ihm gesagt, er solle langsamer fahren, und auf den Verteiler hingewiesen. „Aber dann kam die Ausfahrt, und dann war auch schon der Baum da“, sagt eine Zeugin.

Bevor sie ein Urteil fällt, will die Richterin nun erst einmal einen Gutachter beauftragen zu den Fragen: Wie schnell fuhr der 23-Jährige in den Verteiler? Und war der fehlerhafte Bremskraftverstärker des Wagens mit für den Unfall verantwortlich? Denn dass der defekt war, belegt die damalige Rückrufaktion des Herstellers.

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