Urteil vor dem Bonner Amtsgericht Pflegerin versteckt Heroin im Kinderkrankenbett

Bonn · Das Bonner Amtsgericht verurteilt eine 34-Jährige wegen Drogenbesitzes und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2400 Euro.

 Eine 34-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht wegen Drogenbesitzes und Diebstahls verantworten.

Eine 34-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht wegen Drogenbesitzes und Diebstahls verantworten.

Foto: dpa

Ihre Aufgabe war die intensive Pflege eines schwer kranken Kindes, das rund um die Uhr betreut werden muss. Diese vertrauensvolle Stellung hat eine 34 Jahre alte Pflegekraft allerdings schamlos ausgenutzt: Aus einer Tasche mit Notfallmedikamenten des Mädchens stahl die Frau für einen drogenabhängigen Bekannten verschiedene Betäubungsmittel.

Zudem versteckte sie im Bett des Kindes eine Metalldose mit mehr als einem Gramm Heroin. Diese fand allerdings der Vater des Mädchens. Er zeigte die Pflegerin an und war sich sicher, dass die 34-Jährige, die im Dezember 2014 gerade einmal neun Tage in der Familie tätig war, in dieser Zeit noch weitere Diebstähle begangen hat.

In dem Strafprozess vor dem Amtsgericht ging es daher um die Frage, ob der Angeklagten auch der Diebstahl von 3500 Euro Bargeld, Schmuck und Elektronikartikeln im Wert von etwa 4000 Euro nachgewiesen werden kann.

Weitere Vorwürfe streitet die Angeklagte ab

Das Stehlen der Notfallmedikamente und den Besitz des Heroins räumte die früher selber drogenabhängige Frau unumwunden ein. Die weiteren Vorwürfe stritt die Angeklagte hingegen vehement ab. Da sie in ihren Zwölf-Stunden-Schichten stets bei dem Kind gewesen sei, habe sie überhaupt keine Zeit gehabt, um die Räume nach Diebesgut zu durchsuchen.

Der Vater des kranken Kindes will hingegen in der Dienstwohnung der Pflegerin Gegenstände wie unter anderem Parfüm und Kleidung seiner Frau wiederentdeckt haben. Ein Nachweis der Diebstähle scheiterte jedoch daran, dass die Angeklagte nicht die einzige Person war, die in der Dienstwohnung lebte. Zudem waren an der Pflege des Kindes im möglichen Tatzeitraum etwa zehn verschiedene Personen beteiligt.

Bargeld in mehreren Umschlägen

Besonders bitter für die betroffene Familie: In mehreren Umschlägen hatte sie Bargeld zurückgelegt und diese versteckt. Eine genaue zeitliche Einordnung, wann das Geld abhandengekommen ist, ließ sich allerdings nicht mehr treffen, da die Umschläge etwa ein halbes Jahr vor dem Dienstantritt der angeklagten Pflegerin zuletzt auf ihren Inhalt hin kontrolliert wurden.

Der Strafrichter verurteilte die 34-Jährige daher lediglich wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und Drogenbesitzes. Die Frau muss eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (120 Tagessätze à 20 Euro) zahlen. Diese darf sie in monatlichen Raten von 100 Euro abstottern.

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