Prozess in Bonn startet von vorne Opfer leiden nach Siegauen-Vergewaltigung noch heute

Bonn · Die Vergewaltigung einer jungen Camperin sorgte für Entsetzen. Der Täter wurde verurteilt, doch auf Geheiß des BGH muss das Bonner Landgericht über das Strafmaß neu verhandeln. Beim Auftakt ging es den Richtern vor allem um das Leid der Opfer.

Die Bilder dieses Prozesses wiederholen sich am Anfang: Die zahlreichen Kameras, die sich auf die hölzerne Tür richten, die zu den Zellen im Keller des Landgerichts führen, das Rasseln der Schlüssel und der erste Blick auf den Mann, der ein zeltendes Paar in den Siegauen beraubt und die Frau anschließend vergewaltigt hat. Der 32-jährige Eric D. erscheint in Handschellen und Fußfesseln. Mühsam nur kommt der Schwarzafrikaner, von zwei Wachtmeistern eskortiert, zur Anklagebank. Erst beim zweiten Blick wird erkennbar, dass er nicht mehr derselbe ist: Verbände im Nacken, Gazewickel an den Armen – Folgen eines Brandes in seiner Zelle, den er im Februar selbst gelegt hatte.

Ausdruckslos schaut er vor sich hin, seine Aggressivität scheint verschwunden. Er protestiert in keiner Sekunde, auch nicht als das alte Urteil verlesen wird: Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung war er von der 10. Großen Strafkammer im Oktober zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil hat nicht gehalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch in Teilen aufgehoben. Am Dienstag startete der zweite Prozess vor 3. Großen Strafkammer. Der Vorsitzende Klaus Reinhoff: „An Ihrer Schuld“, sagte er deutlich in Richtung des Angeklagten, „gibt es keinen Zweifel. Dass Sie die Tat begangen haben, das steht fest. Aber wir müssen hier ein neue Strafe finden.“ Denn die obersten Richter in Karlsruhe hatten einen Widerspruch moniert, der nicht ausreichend begründet sei. Eric D. soll an einer „dissozialen Persönlichkeitsstörung“ leiden, die eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausschließt. Aber diese Störung soll bei der Tatausführung keine Rolle gespielt haben, heißt es im Urteil.

Schriftliche Erklärung statt erneuter Anhörung

Das neue Gutachten über den Sohn eines wohlhabenden Kakaoplantagenbesitzers aus Ghana steht deswegen im Zentrum des aktuellen Verfahrens. Dafür hat die Kammer die renommierte Psychiaterin Nahlah Saimeh beauftragt. Die langjährige Direktorin der Anstalt für psychisch kranke Straftäter im westfälischen Eickelborn hat als Sachverständige im Prozess um das Horrorhaus von Höxter Schlagzeichen gemacht. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte doch eingeschränkt schuldfähig war, kann das zu einer milderen Strafe führen.

Die zweite wichtige Frage dieses Verfahrens war, ob das schwer traumatisierte Paar nochmal als Zeugen gehört werden muss. Die Kammer hat hierfür eine humane Lösung gefunden. Die beiden Geschädigten wurden gebeten, eine schriftliche Erklärung abzugeben, wie es ihnen seit der letzten Verhandlung ergangen ist. Die beiden Briefe wurden gestern verlesen.

„Als wir hörten, dass das Urteil aufgehoben wurde, waren wir erschüttert. Alles schien wieder von neuem zu beginnen, eine nie endende Odyssee! Jede Sekunde dieser grausamen Nacht wieder zu erzählen, was für ein Alptraum!“, schreibt der 27-jährige Masterstudent. „Die Leichtigkeit des Lebens habe ich in dieser Nacht verloren“, berichtet die 25-Jährige. Seitdem sei sie antriebslos, apathisch, eine „alte ausgelaugte Frau“. „Wir setzen uns Masken auf und reden uns ein, dass alles wieder gut wird. Nur mit dieser Struktur können wir überleben“, so die junge Frau weiter. Die Dunkelheit sei ihnen eine Bedrohung und selbst das Rascheln von Blättern treibe sie in die Panik.

Ein Jahr reiche nicht aus, um zu begreifen, was mit ihnen in dieser Horrornacht geschehen ist. Dieser Fremde, der mit einer Astsäge das Zelt aufgeschlitzt hat, so dass sie sich bedroht fühlten - „wie kleine eingesperrte Tiere in der Falle“ - und um ihr Leben bettelten. Mit sechs Euro Beute war er nicht zufrieden gewesen, auch nicht mit der Lautsprecherbox. Dann wollte er die Frau, forderte sie auf, herauszukommen, immer mit der Astsäge im Anschlag. Die Studentin hat sich dem Vergewaltiger ergeben, aus Todesangst, aber auch, um beide zu retten. Ihr Freund hatte im Zelt den Notruf abgesetzt.

Am Ende des ersten Prozesstages fiel für das junge Paar eine wichtige Entscheidung: „Nach diesen Briefen“, so Reinhoff, „brauchen wir die beiden Zeugen nicht mehr zu hören“. Opferanwältin Gudrun Roth reagierte erleichtert: "Ich bin froh, dass ihnen eine erneute Konfrontation erspart bleibt."

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